Neues Regelwerk für Cava
Die rote Traubensorte Pinot Noir ist ab sofort für die Herstellung von weißem Cava zugelassen. Dies haben Vertreter des spanischen Cava-Instituts in München verkündet. Bislang war Pinot Noir ausschließlich für die Herstellung von Rosé-Cavas erlaubt. Neben den erweiterten Einsatzmöglichkeiten dieser Traube ändern sich mit dem neuen Cava-Regelwerk auch Bestimmungen zur Altersbezeichnung sowie zum Qualitätsmanagement.
Neben der Änderung zu Pinot Noir wird künftig auch die Altersangabe von Cavas neu geregelt: Wie zuvor kann sich zwar jeder Schaumwein, der nach den Richtlinien des spanischen Cava-Kontrollrats hergestellt wurde und mindestens neun Monate alt ist, Cava nennen.
Die Bezeichnung „Reserva“ dürfen ab sofort aber nur solche Cavas tragen, die mindestens 15 Monate auf der Hefe gereift sind. Zuvor konnte jeder mindestens neun Monate gereifte Cava gleichzeitig auch „Reserva“ genannt werden. Ist ein Cava länger als 30 Monate auf der Hefe gereift, darf er als „Gran Reserva“ bezeichnet werden. 2006 produzierten 266 Bodegas in Spanien knapp 225 Mio. Flaschen Cava, von denen 124 Mio. ins Ausland exportiert wurden.
(Quelle: www.ahgz.de )