Die Programme des Bundes zur Durchführung von Unternehmensberatungen
sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen wurden bis zum 30.06.2008
verlängert.
Damit bleibt die Förderung von Beratungsleistungen durch qualifizierte
Berater ein wichtiges Hilfsmittel für Existenzgründer sowie kleine und
mittelständische Unternehmen.
Ein weiterer Vorteil: Im Rahmen der bisher gültigen Richtlinien konnten
mehrere so genannte „Allgemeine“ Betriebsberatungen nur bis zu einer
Gesamthöhe von 1.500 EUR gefördert werden. Aufgrund der verlängerten
Gültigkeit der Förderichtlinien steht nunmehr für zeitlich und thematisch
voneinander getrennte und in sich abgeschlossene Beratungen ein
Gesamtkontingent in Höhe von 3.000 EUR zur Verfügung.
Gerade die erste Phase nach der Unternehmensgründung ist geprägt durch
den Kampf um Kunden und Marktanteile, die Herausforderung und Behauptung
als Führungspersönlichkeit, die Bewältigung der meist im dritten Jahr
einsetzenden hohen Tilgungen der Gründungsfinanzierung.
Wer in diesem Zeitraum einen erfahrenen und bestens ausgebildeten Berater
an seiner Seite hat, für den stehen die Chancen weitaus besser, auch noch
nach einigen Jahren am Markt präsent zu sein, so eine Studie des BDU.
Bereits im Rahmen einer Gründungsberatung kann ein Berater Möglichkeiten
aufzeigen, um das Vorhaben unter Einbeziehung öffentlicher und somit
zinsgünstiger Fördermittel zu finanzieren.
Darüber hinaus soll dem Gründer durch eine umfassende Beratung geholfen
werden, alle Chancen und Risiken gegeneinander abwägen und gezielt seine
Marktlücke finden zu können, das passende Objekt auszuwählen und die
richtige Positionierung am Markt zu finden. Fehlentscheidungen sollen
schon im Vorfeld erkannt und vermieden werden.
Im weiteren Verlauf kann der Berater auf betriebliche Abläufe und den
Organisationsaufbau eingehen, beim optimalen Einsatz des Personals und der
verfügbaren Ressourcen Hilfestellung geben und mittels Analysen auf
mögliche Einsparpotenziale hinweisen. Der Berater hilft dem Unternehmer,
das betriebliche Rechnungswesen, Planungsrechnungen und internes wie
externes Berichtswesen mit Soll-Ist-Vergleichen als effektive
Controllinginstrumente zu nutzen. Vielfach werden diese Instrumente zu
wenig oder gar nicht eingesetzt und Fehlentwicklungen – wenn überhaupt –
zu spät erkannt.
Um den notwendigen Qualitätsstandard sicherzustellen, gelten für solche
Beratungen bestimmte Mindestanforderungen; Auskünfte hierzu sowie zu den
aktuellen Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Interessierte
auf der Internet-Homepage der INTERHOGA GmbH unter www.interhoga.de/foerderung
Bei der INTERHOGA angesiedelt ist auch die branchenunabhängige Leitstelle
für Gewerbeförderungsmittel des Bundes. Diese prüft und bewertet eingereichte
Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse im Rahmen der
geltenden Förderrichtlinien.