Tempolimits im Ausland

Auch im Ausland müssen Autofahrer bei Geschwindigkeitsverstößen mit Bußgeldern rechnen. Wer die wichtigsten Temporegeln in Europa kennt, schont die Reisekasse. Der ADAC hat eine Übersicht der Höchstgeschwindigkeiten in den beliebtesten Urlaubsländern zusammengestellt.

Innerhalb von Ortschaften fährt man in den meisten Ländern mit Tempo 50 richtig. Nur in Serbien und der Slowakei sind sogar 60 km/h erlaubt. In Polen variiert die Höchstgeschwindigkeit je nach Tageszeit: Von 5 bis 23 Uhr gilt Tempo 50, von 23 bis 5 Uhr Tempo 60.

Außerhalb von Ortschaften heißt es in Dänemark und Norwegen bereits ab 80 km/h: Fuß vom Gas. Dies gilt auch für Irland, Serbien, Niederlande und die Schweiz. Hier sind allerdings auf Schnellstraßen 100 km/h gestattet. Tempo 90 außerorts ist in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und der Türkei erlaubt. Dies gilt auch für Frankreich, Kroatien und Ungarn, wobei hier auf Schnellstraßen 110 km/h gefahren werden können. Bei Führerscheinbesitz unter zwei Jahren heißt es jedoch in Frankreich: außerorts nur 80 km/h und auf Schnellstraßen maximal 100 km/h. Deutschland, Finnland und Österreich beschränken die Geschwindigkeit außerorts generell auf 100 km/h.

Auch auf Europas Autobahnen gelten unterschiedliche Tempolimits: In Norwegen droht ein Bußgeld bereits ab 90 km/h, in Schweden ab 110 km/h und Großbritannien ab 112 km/h. Auf 120 km/h begrenzen Belgien, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien, Spanien und die Türkei. Überall sonst sind 130 km/h erlaubt. In Frankreich gilt auch auf Autobahnen eine Sonderregel für Führerscheinneulinge: Für sie liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h.

Für Gespanne sind fast überall nur 80 km/h auf Autobahnen erlaubt. Schneller gefahren werden darf aber beispielsweise in Frankreich. Dort gilt – europaweit einmalig – eine Höchstgeschwindigkeit von 130. Trotzdem empfiehlt der ADAC, die 100 km/h-Grenze nicht zu überschreiten, denn Wohnanhänger werden in Deutschland bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen. Ein Unfall mit höherer Geschwindigkeit kann zu Einschränkungen der Versicherungsleistung führen.

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