„Health-Claims“: Endlich wieder Positives aus Brüssel

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das einstimmige Votum des EU-Ministerrates zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln begrüßt. „Nach der kritischen Haltung des Parlaments zu den Verordnungen und in der Krise um die Verfassung ist dies endlich mal wieder eine positive Botschaft aus Brüssel“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des vzbv. „Besonders freut uns, dass Bundesverbraucherministerin Renate Künast ihren Ankündigungen hat Taten folgen lassen und sich gegen die massive Kritik der einschlägigen Wirtschaft und auch aus den eigenen Reihen der Bundesregierung durchgesetzt hat.“
Und hier zum Vergleich die Pressemitteilung der AK aus Wien:
EU-Gesundheitsminister weichen Schutz vor irreführender Lebensmittel-Gesundheitswerbung auf

Abgeschwächte Verbote – Verankerung von Nährwertprofilen mit Ausnahmen – Zulassungsverfahren nur für neue Angaben

Als „Kompromiss mit Tücken“ bezeichnet die AK die heutige Einigung der EU-Gesundheitsminister zur Regelung von nährwert- und gesundheitsbezogener Lebensmittel-Werbung. „Der ursprüngliche Vorschlag enthielt ein gänzliches Verbot von unkonkreten Wohlfühlaussagen, schlankmachenden Slogans und Wirkungsangaben auf die Psyche oder das Verhalten“, sagt AK Ernährungsexper-tin Petra Lehner „nun dürfen solche Aussagen verwendet werden, wenn sie auf allgemein anerkannten Erkenntnissen beruhen.“ Dem Missbrauch sei dadurch Tür und Tor geöffnet, da ein strenges Zulassungsverfahren, in dem das überprüft würde, nicht vorgesehen sei, so Lehner. Die AK fordert Begleitmaßnahmen im heimischen Lebensmittelgesetz wie eine Meldepflicht der Unternehmer für gesundheitsbezogene Angaben und strengere Kontrollen der Werbeaussagen.

„Dem Konzept der Nährwertprofile stimmten jetzt die EU-Minister zu“, freut sich Lehner, „das EU-Parlament hat es vor ein paar Wochen noch abgelehnt.“ Die Europäische Lebensmittelbehörde soll innerhalb von zwei Jahren definieren, wie ein Produkt zusammengesetz sein muss, damit es als gesund beworben werden darf. Ist ein Produkt zu süß, zu fett und/oder zu salzig, darf dafür keine Gesundheitswerbung gemacht werden. Allerdings sind auch hier Ausnahmen geplant, die noch nicht definiert sind. Die Ausnahmen sollen im sogenannten Ausschussverfahren beschlossen werden, das sehr intransparent ist und das EU-Parlament ausschließt.

Unspezifische nichtssagende Slogans wie „verbessert das Wohlbefinden“ oder „harmonisiert Körper, Geist und Seele“ werden erlaubt, wenn sie mit einer konkreten Angabe verbunden werden und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Das gilt auch für Schlankheitswerbung und Angaben, die sich auf psychische Funktionen oder Verhaltensfehlfunktionen beziehen. „Die wissenschaftlichen Beweise muss der Hersteller bereithalten, falls die Lebensmittelaufsicht die Angaben überprüfen möchte“, sagt Lehner, „eine Vorabkontrolle durch ein unabhängiges Gremium ist nicht vorgesehen.“ „So werden gegen Inserate wie „Speck weg in 10 Tagen“ die Konsumentenschützer weiterhin mühsam vorgehen müssen, weil sie grundsätzlich EU-weit erlaubt sind“, zeigt sich Lehner enttäuscht. Erst drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Verordnung wird die Kommission eine Liste „anerkannter“ Gesundheitsangaben veröffentlichen, dann ist zumindest die Kontrolle der am Markt befindlichen Aussagen leichter. Nur für „neue“ gesundheitsbezogene Angaben und Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos soll es ein Zulassungsverfahren geben.

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