LBA setzt Fluggastrechte durch: Fluggesellschaften müssen zahlen
Die gegenüber den in- und ausländischen Luftfahrtunternehmen eingeleiteten Maßnahmen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Flugverkehr in Deutschland zeigen weitere Wirkungen: Das LBA setzte im Februar 2007 gegenüber einem großen britischen Luftfahrtunternehmen durch, dass es in 186 Beschwerdefällen von kurzfristiger Annullierung und Nichtbeförderung den betroffenen Passagieren die nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu leistenden entgeltlichen Ausgleichsleistungen zu zahlen hat.
Allein seit Jahresbeginn 2007 konnte das Luftfahrt-Bundesamt damit über 300 Fälle abschließen, in denen den Passagieren berechtigte entgeltliche Ausgleichsleistungen zustanden. Für die kommenden Wochen wird mit dem Abschluss weiterer Passagierbeschwerden gegenüber Luftfahrtunternehmen aus dem In-und Ausland gerechnet.
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt aber grundsätzlich fest, dass sich die Umsetzung der Fluggastrechte in Deutschland durch die Luftfahrtunternehmen deutlich verbessert hat.
Das LBA ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle im Rahmen der Verordnung. Aufgabe des Luftfahrt-Bundesamtes ist es, die rechtskonforme Anwendung dieser Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und damit die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern. Werden dem Verbraucher seine Rechte nicht gewährt, kann er sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden.
Informationen zu den Fluggastrechten erhalten die Passagiere am Bürgertelefon des LBA unter der Rufnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de .