EU schützt regionale Köstlichkeiten

Nürnberger Rostbratwürste, Schwarzwälder Schinken und Kulmbacher
Bier haben etwas gemeinsam – sie stehen unter besonderem Schutz der EU. Insgesamt 36 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Deutschland
genießen derzeit den EU-weiten Schutz. Dazu zählen Originale wie
Lübecker Marzipan, Allgäuer Emmentaler, Thüringer Rostbratwürste und
Bayerisches Bier.

Europaweit sind fast 700 Lebensmittel bei der EU
registriert. Rund 290 weitere Anträge, darunter etwa 50 aus
Deutschland, werden derzeit bearbeitet. Dieser Bezeichnungsschutz
gibt dem Konsumenten die Sicherheit, dass jedes einzelne der
geschützten Lebensmittel aus der namensgebenden Region kommt – also:
Thüringer Rostbratwürste aus gleichnamigem Bundesland, Nürnberger
Lebkuchen aus der Frankenmetropole usw. Viel wichtiger ist aus
Verbrauchersicht natürlich die Qualität. Die besonderen Merkmale der
Originale aus den Regionen sind in einer sogenannten Spezifikation
festgehalten – unter anderem Anbaumethoden, spezifische
Herstellungsverfahren und spezielle Zutaten. Das Ergebnis ist eine
gleichbleibend hohe Qualität, die man schmeckt!

Insgesamt gibt es drei Schutzarten: die „geschützte geografische
Angabe“, die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und die „garantiert
traditionelle Spezialität“. Bei der „geschützten
Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) muss das Produkt in der genannten Region
erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Beispiele dafür sind
Allgäuer Emmentaler und Parma-Schinken. Konkret bedeutet das: Beim
Allgäuer Emmentaler kommen Milch und weitere Zutaten allesamt aus dem
Allgäu und der Käse wird dort produziert.

Bei der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) besteht
mindestens eine Verbindung zwischen der namensgebenden Region und
einer der Produktionsstufen. Aachener Printen, Kölsch, dänischer
Esrom oder Ammerländer Schinken sind unter anderem als geografische
Angabe geschützt. Diese Originale werden nach traditionellen Rezepten
hergestellt, die zum Teil jahrhundertealt sind und in der
betreffenden Region entwickelt wurden. Und ob Allgäuer Käsebauern
oder Nürnberger Lebkuchenbäcker – die regionalen Produzenten verfügen
über fachliches Know-how und handwerkliches Können, das vielfach von
Generation zu Generation weitergegeben wurde. Die „geschützte
geografische Angabe“ bewahrt wie die „geschützte
Ursprungsbezeichnung“ die Tradition und schützt den guten Namen der
Originale.

Die dritte Schutzart ist die „garantiert traditionelle
Spezialität“. Hier werden die Produkte nicht aufgrund ihrer engen
Verbindung mit einer bestimmten Region geschützt, sondern weil sie
besondere Merkmale aufweisen. Sie müssen entweder aus traditionellen
Rohstoffen bestehen, eine traditionelle Zusammensetzung haben oder
nach einer traditionellen Methode hergestellt und/oder verarbeitet
werden.

Die gesamte Palette der EU-weit geschützten Produkte reicht von
Käse, Fleisch und Fleischerzeugnissen, Fisch und Schalentieren über
Obst, Gemüse, Oliven, Essig und Öl bis hin zu feinen Backwaren und
Bier.

Weitere Informationen finden Sie unter www.geo-schutz.de

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