Die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Gaststätten ist gescheitert. Dies ist das Ergebnis einer heute von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Studie.
Zielvorgabe mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) war, dass bis zum 1. März 2007 in 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent der Plätze für Nichtraucher ausgewiesen sind. Nach der repräsentativen Untersuchung bieten weniger als elf Prozent der Speisegaststätten ein nach Sitzplätzen ausreichendes, deutlich gekennzeichnetes Platzangebot für Nichtraucher.
„Der Weg der Freiwilligkeit in der Gastronomie ist gescheitert“, sagte Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. „Der DEHOGA hat sich in den vergangenen zwei Jahren bemüht, den Nichtraucherschutz in Speisegaststätten zu verbessern. Das Ergebnis unserer repräsentativen Untersuchung zeigt aber deutlich, dass der Nichtraucherschutz ohne gesetzliche Regelung nicht zu erreichen ist. Von daher appelliere ich an die Ministerpräsidenten, das Rauchverbot in Gaststätten in allen Ländern lückenlos und ohne Sonderregelungen einzuführen.“
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller nannte die Ergebnisse der Studie ernüchternd: „Dies zeigt, dass auch die Eckkneipe klare Vorgaben der Politik braucht.“ Sie rief die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf, dem Votum der Gesundheitsminister zu folgen: „Nach dem gescheiterten Experiment der Selbstverpflichtung sind jetzt klare und eindeutige Regeln dringend erforderlich.“
Zwei Drittel der Gaststätten ohne Nichtraucherplätze
Die jetzt veröffentlichte Bestandsaufnahme zeigt, dass in der überwiegenden Mehrzahl der aufgesuchten Gastronomiebetriebe die Zielvereinbarung nicht umgesetzt wurde: In zwei Drittel (66,8 Prozent) aller Betriebe können Gäste nach wie vor uneingeschränkt zur Zigarette greifen.
In den verbleibenden 33,2 Prozent aller untersuchten Gastronomiebetriebe ermittelte die Studie zudem sehr individuelle Nichtraucherregelungen. Diese widersprechen in den meisten Fällen der freiwilligen Zielvereinbarung.
Insgesamt erfüllen lediglich 15,5 Prozent aller aufgesuchten Betriebe die Vorgaben hinsichtlich des Platzangebotes. Nur 10,9 Prozent der Gaststätten bieten ausreichend Nichtraucherplätze und haben diese auch deutlich gekennzeichnet – die Zielvorgabe des DEHOGA hierfür lag bei 60 Prozent.
Bei den Gaststätten, die über eigene Nichtraucherbereiche verfügen, ist die Kennzeichnung häufig undeutlich und nicht transparent. Bei jeder dritten Gaststätte mit Nichtraucherbereichen konnten die rauchfreien Plätze nur auf Anfrage und durch mündliche Hinweise ermittelt werden.
Selbst die Zielmarke zum 1. März 2006 wurde nicht erreicht
Auch die Zielvorgabe zur ersten Stufe der Zielvereinbarung zum 1. März 2006 bleibt nach einem Jahr unerfüllt. Danach sollten 30 Prozent der Speisebetriebe mindestens 30 Prozent des Platzangebots für Nichtraucher vorhalten. Bezogen auf diese Zielkriterien erreichen nach der aktuellen Umfrage bis heute lediglich 22,5 Prozent der Betriebe die Vorgabe zum Platzangebot für Nichtraucher und nur 11 Prozent der besuchten Betriebe die Anforderung zum Platzangebot und zur Kennzeichnung.
Auch DEHOGA-Mitglieder erfüllen Zielvorgabe nicht
Bei Mitgliedern des DEHOGA liegt die Einhaltung der Selbstverpflichtung ebenfalls deutlich unter den Vorgaben. Zwar hat die DEHOGA-Mitgliedschaft einen positiven Einfluss auf die Umsetzung der Nichtraucherregelung, sie führt jedoch in keiner Weise zu einer Erfüllung der Zielvereinbarung. Nur 16,3 Prozent der ermittelten DEHOGA-Mitglieder entsprechen den Anforderungen der Zielvereinbarung.
Den einzigen Lichtblick der Untersuchung bietet die sogenannte Systemgastronomie. Dies sind Filialbetriebe von Restaurantketten, Fast-Food-Gaststätten oder Kaufhaus-Gaststätten, die schon seit längerem Nichtraucherbereiche anbieten. Diese Betriebe bieten in mehr als 90 Prozent der Fälle Nichtraucherbereiche an. Bei 73 Prozent dieser Gaststätten stimmen auch die deutliche Kennzeichnung und die Platzzahl mit den Vorgaben der DEHOGA überein.