Besserer Schutz vor Passivrauchen kann nach Auffassung der
Interessengemeinschaft Technischer Nichtraucherschutz (IG-TNS) durch
eine Kombination von Rauchverboten mit der Aufnahme von technischen
Anforderungen an Raucherräume in ein Nichtraucherschutzgesetz sowie
der Zulassung von zertifizierten Raucherkabinen erreicht werden.
„Wir fordern von der Konferenz der Gesundheitsminister am
kommenden Freitag in Hannover, neben dem Beschluss von Rauchverboten
technische Mindeststandards für Raucherräume zu definieren, die an
Grenzwerten für Schadstoffe orientiert sind. Zudem sollten
zertifizierte Raucherkabinen zum Schutz von Nichtrauchern zugelassen
werden“, fordert IG-TNS-Sprecher Dr. Hubert Koch.
Koch verweist dabei auf den betrieblichen Arbeitsschutz, wo genau
dieser Weg bereits beschritten wird: „Wir begrüßen die Einigung auf
eine Prüfrichtlinie für technische Einrichtungen zum
Nichtraucherschutz beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für
Arbeitsschutz ausdrücklich.“ Eine Expertengruppe hatte am 7. Februar
mit Beteiligung der Hersteller und führender Prüfinstitute eine
solche Richtlinie zur Prüfung der Luftqualität im Einklang mit dem
entsprechenden
Paragraphen der Arbeitstättenverordnung verabschiedet und maximal
zulässige Grenzwerte diskutiert. „Damit würde Tabakrauch genauso
behandelt wie alle anderen Schadstoffe, für die seit Jahrzehnten
,Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen‘ oder ,Technische
Richtkonzentrationen‘ gelten“, unterstreicht Dr. Alexander S. Kekulé
von der Universität Halle. Der Professor für Medizinische
Mikrobiologie unterstützt den grenzwertorientierten Ansatz
uneingeschränkt.
Nach Überzeugung der Interessengemeinschaft profitieren von
optimierten Raucherräumen und zertifizierten Raucherkabinen besonders
die Menschen, die in Raucherräumen arbeiten oder diese betreten
müssen, wie beispielsweise Bedienungspersonal und Reinigungskräfte.
Die deutsche Nichtraucherschutz-IG, ein Zusammenschluss
mittelständischer Unternehmen, die Raucherkabinen mit aufwändiger
Filtertechnologie und Rauchabzugs-Systeme für Raucherräume
herstellen, sieht EU-Staaten wie Frankreich, Italien, Niederlande und
Belgien mit bürgernahen Lösungen bei Rauchverboten als Vorbild. „In
diesen Ländern werden Raucherräume nur mit Auflagen an die
Luftqualität oder technischen Anforderungen zugelassen“, betont
Michael Schrems, Geschäftsführer der asecos GmbH (Gründau),
Gründungsmitglied der IG Technischer Nichtraucherschutz:
„Zertifizierte Raucherkabinen sind noch besser als Raucherräume. Sie
erfassen den Tabakrauch unmittelbar an der Entstehungsquelle,
filtern, reinigen und entgiften ihn und führen saubere Luft in den
Aufstellungsraum zurück.“ Für Schrems könnten Raucherkabinen dank
ihrer überzeugenden Vorteile denn auch als optimierte Raucherräume in
öffentlichen Einrichtungen und der Gastronomie dienen, nicht zuletzt,
weil auch Raucher von der besseren Luftqualität profitierten.
Die Hoffnung auf eine möglichst einheitliche Linie als Ergebnis
des „Nichtrauchergipfels“ der Länder-Gesundheitsminister mit Ulla
Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit, sowie Horst Seehofer,
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
verbindet Dr. Hubert Koch von der IG Technischer Nichtraucherschutz
mit dem Wunsch nach einer Politik mit Konsequenz und Augenmaß:
„Rauchverbote mit gleichzeitiger Raucherlaubnis in zertifizierten
Raucherkabinen und technisch angemessen ausgestatteten Raucherräumen
wären der richtige Schritt, der in der bisherigen diffusen Situation
die Interessen vieler unterschiedlicher Zielgruppen berücksichtigt.“
*Die Interessengemeinschaft veranstaltet gemeinsam mit dem Institut
für Industrieaerodynamik an der Fachhochschule Aachen am 13. März
2007 in Frankfurt ein Symposium zum Thema „Gesundheitsschutz durch
Raucherräume und Raucherkabinen – Wie können gesundheitsverträgliche
Raumluftwerte erreicht werden?“.
Infos unter www.rauchfreie-luft.de