Für den Anbau von gentechnisch verändertem
Bt-Mais haben deutsche Landwirte bereits eine Fläche von fast 3.800
Hektar (1) angemeldet. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr nutzten
Landwirte die Vorteile der Pflanzenbiotechnologie auf etwa 1.000
Hektar ihrer Ackerflächen.
Bt-Mais zeichnet sich durch eine aus dem natürlich im Boden
vorkommenden Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) übertragene
Schädlingsresistenz gegen den Maiszünsler aus. Der sich immer weiter
ausbreitende Schädling verursachte nach Angaben der Bundesregierung
(2) allein in Deutschland im Jahr 2005 einen Schaden von 11 bis 12
Millionen Euro. Durch den zunehmenden Anbau von Mais, unter anderem
zur Erzeugung erneuerbarer Energien, ist mit einer Steigerung der
Befallsfläche und damit einhergehenden erheblichen Ertragsverlusten
zu rechnen.
„Wir freuen uns, dass unsere leistungsfähigen Bt-Maissorten auch
in Deutschland immer mehr landwirtschaftliche Betriebe überzeugen,
die auf einen perfekten und gleichzeitig umweltschonenden
Schädlingsschutz setzen wollen“, sagt Ursula Lüttmer-Ouazane,
Geschäftsführerin des Saatgutunternehmens Monsanto Agrar Deutschland
GmbH. „Weltweit profitierten im Jahr 2006 über 10 Millionen Landwirte
von den Möglichkeiten der Pflanzenbiotechnologie.“
„Die mehrjährigen Erfahrungen mit dem kommerziellen Anbau von
gentechnisch verbesserten Maissorten in Deutschland belegen auch die
Wirksamkeit der von Wissenschaftlern entwickelten
Koexistenzmaßnahmen“, so Lüttmer-Ouazane weiter.
Um das Nebeneinander von gentechnisch verändertem und
konventionellem Maisanbau zu gewährleisten, verpflichtet Monsanto
Bt-Maisanbauer zur Einhaltung von Maßnahmen der „guten fachlichen
Praxis“ (3). Diese schreiben unter anderem einen
20-Meter-Trennstreifen zwischen gentechnisch verändertem und
konventionellen Mais sowie die sorgsame Reinigung der eingesetzten
Landmaschinen vor. Zahlreiche Studien, darunter der in Deutschland
durchgeführte Erprobungsanbau, belegen, dass die Koexistenz von
gentechnisch veränderten und nicht-gentechnisch veränderten
Maisbeständen bei Einhaltung einer 20-Meter-Mantelsaat aus
konventionellem Mais gewährleistet ist.
Seit Beginn des Praxisanbaus im Jahr 2005 ist es bei Einhaltung
dieser Regeln weder zu Ausgleichsforderungen benachbarter Landwirte
an Bt-Maisanbauer noch zur Überschreitung des EU-weit geltenden
Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent in direkt benachbarten
Maisbeständen gekommen.
(1) Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit, Stand: 08.02.2007 (2) Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die
Linke.PDS, Drs. 16/3059 (3) siehe
http://www.monsanto.de/biotechnologie/gute_f_praxis.php