Wer in den Skiurlaub fährt, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, rät die AK. „Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei einem Skiunfall lediglich die Kosten der medizinischen Behandlung“, sagt AK Konsumentenschützer Thomas Eisenmenger. Darüber hinaus bietet eine klassische Reiseversicherung oder eine private Unfallversicherung entsprechenden Schutz. „Prüfen Sie zuerst, ob Risiken des Skifahrens nicht bereits durch eine bestehende Versicherung oder Kreditkarten abgedeckt sind“, rät Eisenmenger.
Klassische Reiseversicherungsprodukte bieten einen umfassenden Schutz für alle Familienmitglieder. Auch die medizinischen Leistungen sind sehr umfangreich.
Kreditkarten bieten einen eingeschränkten Schutz. „Es gibt oft nur einen Versicherungsschutz, wenn die Kreditkarte in den letzten Monaten vor Reiseantritt benutzt oder die Reise damit bezahlt wurde“, erklärt Eisenmenger. Einzelne Leistungen gelten nur für den Karteninhaber und nicht für Mitreisende. Lücken müssen daher mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Schutzbrief oder Sicherheitspass der Autofahrerclubs bieten ebenfalls nur begrenzten Schutz. So müssen die angebotenen Versicherungssummen für den Fall ambulanter oder stationärer Behandlungen oder bei häufig vorkommenden Urlaubsunterbrechungen eingehend geprüft werden.
Wer beispielsweise so schlimm stürzt, dass er von der Piste mit einem Hubschrauber abtransportiert werden muss, dem kann das ohne hinlänglichen Versicherungsschutz teuer kommen. Diese Kosten übernimmt eine klassische Reise- genauso wie eine private Unfallversicherung. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunglückte zumindest teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversicherung eine Rente.
Wenn jemand etwa eine andere Person beim Wintersport verletzt oder seine Sachen beschädigt, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Damit der Schädiger nicht in den finanziellen Ruin gestürzt wird, braucht er eine Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist Bestandteil der Haushaltsversicherung, aber auch einer Reiseversicherung oder eigenen Haftpflichtversicherung.
Eisenmenger warnt davor, „sich nur auf die Versicherung zu verlassen und Pistenregeln zu brechen.“ Die Versicherung zahlt nichts, wenn der Unfall oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder auf Grund einer beeinträchtigten psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente.