Auch bei Erwachsenen wurde im Jahr 2006 ein Höchstwert bei der Anschnallquote erreicht. Noch nie haben sich in Österreich so viele Pkw-Insassen angeschnallt wie im Jahr 2006. Das gilt für die „kleinen“ Mitfahrer auf dem Beifahrersitz ebenso wie für die erwachsenen Lenker und Mitfahrer auf dem Vorder- bzw. Rücksitz. Das KfV beobachtete im Frühjahr und Herbst 2006 19.557 Fahrzeuge in jedem Bundesland auf allen Straßenarten (Autobahn, Freilandstraße, Ortsgebiet). Knapp 91 Prozent der Kinder wurden gesichert transportiert. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den erwachsenen Lenkern lag die Anschnallquote mit 90,2 Prozent um 8,4 Prozent höher als 2005. Bei den erwachsenen Beifahrern gab es im Vergleich zu 2005 mit einer Gurtquote von 88,4 Prozent eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,5 Prozent.
Gesetzliche Regelungen und konsequente Aufklärungsarbeit müssen Hand in Hand gehen
„Es freut mich, dass Maßnahmen wie etwa das Vormerksystem und eine konsequente Aufklärungsarbeit zu einer deutlich spürbaren Verbesserung der Anschnallquoten in Österreich geführt haben. Im Zuge unserer Kindersitzerhebungen hat sich gezeigt, dass oft Unwissenheit die Ursache mangelnder Kindersicherung gewesen ist. Deshalb reichen gesetzliche Regelwerke alleine, auch wenn sie noch so sinnvoll sind, nicht aus – Aufklärungsarbeit und regelmäßige Information sind wesentliche Bestandteile wirkungsvoller Verkehrssicherheitsarbeit“, sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Mit 1. Jänner 2007 ist eine weitere Regelung in Kraft getreten, die noch mehr Sicherheit für Kinder im Pkw gewährleisten wird: Kindersitze, die nicht mindestens der Norm ECE 44.03 entsprechen, dürfen seit 31. Dezember 2006 nicht mehr verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, macht sich gemäß § 134 Kraftfahrgesetz (KFG) strafbar und kann mit einer Zahlung von bis zu 5000 Euro belangt werden. „Trotz der positiven Entwicklung ist immer noch viel zu tun – so starben von Jänner bis Oktober 2006 zwei Kinder, weil sie nicht richtig gesichert wurden. Im diesem Bereich muss die `Vision Zero´ unser Ziel sein. Denn jedes tote Kind ist eines zu viel“, mahnt Thann. Das KfV wird deshalb weiter Aufklärungsarbeit leisten und im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen Eltern die Gelegenheit geben, sich über Kindersicherung zu informieren und an einem praktischen Beispiel zu üben.
Vorarlberg ist Spitzenreiter in Sachen Kindersicherung
Bei der Verwendung von Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtungen für Kinder nimmt Vorarlberg mit 96,4 Prozent den ersten Platz ein, dicht gefolgt von Salzburg (94.6%) und Kärnten (93,1%). Der letzte Platz gehört den Steirern, die mit 78,4 Prozent fast um 20 Prozent hinter dem Spitzenreiter liegen.
Rechtliche Folgen mangelnder Kindersicherung
Wer mit der Gesundheit und dem Leben von Kindern leichtfertig umgeht, riskiert seit 1. Juli 2005 eine Vormerkung im Führerscheinregister. Außerdem droht eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro, bei leichten Verstößen nur 36 Euro. Ein Unfall, bei dem sich ein Kind wegen unzureichender Sicherung verletzt hat, zieht ein gerichtliches Strafverfahren nach sich.