Nach harten Verhandlungen und
Auseinandersetzungen zwischen EU-Agrarkommission, EU-Agrarministern
und europäischen Bioorganisationen hat sich gestern der
EU-Agrarministerrat auf eine neue EU-Ökoverordnung verständigt. Dabei
ist es den Bioorganisationen gelungen durchzusetzen, dass
privatrechtliche Standards auch in Zukunft strenger gefasst sein
können, als staatliche Mindestvorgaben. Gleichzeitig konnte, so
Thomas Dosch, Präsident von Bioland und Vorstand der
IFOAM-EU-Gruppe, dem Dachverband von 330 europäischen
Bioorganisationen, nach zähem Ringen der Angriff der EU-Kommission
auf die Markenrechte und Qualitätszeichen der Bioverbände abgewehrt
werden. Verbände wie z.B. Bioland, Demeter und Naturland können
weiterhin nach eigenen Biostandards arbeiten, dies Verbrauchern
deutlich kommunizieren und damit weiterhin verlässliche Orientierung
bieten.
Staatliche Standards werden durch die neuen Beschlüsse zur
EU-Ökoverordnung zugunsten des internationalen Handels verwässert und
staatliche Kontrollen weniger streng gefasst. „Die neuen staatlichen
Regelungen sind ein Rückschritt und bieten weniger
Verbrauchersicherheit. Nach guten Verhandlungsfortschritten haben die
Agrarminister in der Etappe abgebrochen und wichtige Hausaufgaben
nicht erledigt. Auf privatrechtlichen Organisationen liegt jetzt die
Verantwortung, Biolandbau konsequent weiter zu entwickeln und das
Vertrauen der Konsumenten in hochwertige Bioprodukte zu sichern“, so
Dosch.
Während die neuen EU-Regelungen ab 2009 eine obligatorische
Kennzeichnung aller Bioprodukte mit dem staatlichen EU-Logo vorsehen,
ist die Verwendung privater Qualitätszeichen weiter gesichert.
Allerdings wird mit dem EU-Logo das deutsche Biosiegel und damit ein
Symbol der rot-grünen Agrarwende auf die „Abschussliste“ gesetzt.
Zum Januar 2007 werden nun neue Regelungen für den Import von
Bioerzeugnissen aus Drittstaaten und ab Januar 2009 die gesamte
revidierte EU-Regelung in Kraft treten. Die Anhörung des
EU-Parlamentes zum Gesetzgebungsverfahren, die für März 2007
vorgesehen ist, wird mit dem gestrigen Beschluss zur Formalie, die
kaum noch Einfluss auf die Gesamtregelungen haben wird.