Moderne Technik und Globalisierung sorgen dafür, dass ständig neue Lebensmittel auf den Markt kommen – manchmal auch solche, die nie ein Mensch zuvor verzehrt hat. Was Zubereitung, Wirkung und Bekömmlichkeit angeht, fehlt es an Erfahrung. Daher unterliegen solche neuartigen Lebensmittel (auf Englisch „Novel Food“), in der EU einem gesonderten Zulassungsverfahren.
Wer etwas anbieten will, das vor 1997 nicht in der EU auf den Tisch kam, muss nachweisen, dass es für die Verbraucher unschädlich ist, und eventuell angeben, wie und in welchen Mengen das Produkt verzehrt werden sollte. Von dieser Regelung betroffen sind Lebensmittel mit neuer oder gezielt veränderter Struktur (z. B. Fettersatzstoffe), Lebensmittel, die aus Pilzen, Algen oder Bakterien hergestellt werden (etwa Algenöl), Lebensmittel, bei denen man nicht ohne weiteres von guter Verträglichkeit ausgehen kann (z.B. exotische Früchte), oder solche, die mit neuartigen Verfahren (etwa Hochdrucktechnologie) hergestellt werden.
Bei der Zulassung wird auch die Kennzeichnung geregelt. So muss u. a. erkennbar sein, worin sich das neuartige von herkömmlichen Lebensmitteln unterscheidet und wie viel man davon essen darf. Zwischen 1997 und 2005 wurden in der EU 14 Produkte nach der Novel-Food-Verordnung zugelassen. Ein Großteil davon waren einzelne Zutaten wie z. B. Phytosterine zur Senkung des Cholesterinspiegels. Dieser Trend wird sich sicher fortsetzen, da heute mehr und mehr Lebensmittel mit Diät- oder Gesundheitswirkung „maßgeschneidert“ werden. Exotische Lebensmittel wie Früchte oder Kräuter haben demgegenüber bei der Zulassung schlechte Karten, weil es schwieriger ist, standardisierte Aussagen über komplexe Naturprodukte zu machen. So hat es bis jetzt seit 1997 nur eines davon (Noni-Saft) bis zur Zulassung geschafft.
(aid, Dr. Margit Ritzka)
Weitere Informationen über das Zulassungsverfahren und ausgewählte neuartige Lebensmittel gibt es im Internet-Special „Novel Food“ im Verbraucherschutzportal des aid unter: www.was-wir-essen.de