Immer häufiger beginnen die schönsten Wochen des Jahres für die Urlauber mit einer herben Enttäuschung: Das reservierte Hotel ist überbucht.
Eine Zunahme von Beschwerden über überbuchte Hotels stellt jedenfalls der Fachverband für Qualität in Hotels, Krankenhäusern und Altenheimen (FQH) fest. Zum Teil erfahren die Reisenden bereits vor dem Urlaubsantritt von der Überbuchung, häufig aber auch erst vor Ort. „Das ist eine Entwicklung, die man nicht hinnehmen sollte“, betont Ulrich Jander vom Fachverband. Obwohl immer mehr Menschen ihren Urlaub, auch aufgrund der Frühbucherrabatte, rechtzeitig buchen, nähmen die Überbuchungsfälle stetig zu. „Es entsteht der Eindruck, dass bei den Reiseveranstaltern eine gewisse Methode dahinter steckt“, so der Hotelexperte.
Was viele Urlauber nicht wissen, jeder Reiseveranstalter bucht pro Hotel ein bestimmtes Zimmerkontingent, das er dann vermarktet. Allerdings werden nicht alle Zimmer zum gleichen Preis verkauft. Häufig wird ein und das selbe Angebot einmal günstig und einmal teuer an den Urlauber gebracht. „Wenn man sich unter den Reisenden umhört, stellt man Preisunterschiede von ein bis zwei Drittel des Reisepreises fest“, berichtet Ulrich Jander. Da liegt es für ihn auf der Hand, dass die Reiseveranstalter die Hotels lieber teuer als billig verkaufen. Diejenigen, die dann zu hören bekommen, ihr Reiseziel sei leider überbucht, seien meist die, die ihre Reise günstig gebucht haben.
Jander empfiehlt den Betroffenen, den bei Überbuchungen üblichen Umzug in ein anderes Hotel zu verweigern: „Ein anderes Hotel als das gebuchte muss der Urlauber nicht akzeptieren“. Es sei denn, das angebotene Hotel ist absolut gleichwertig. Das hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt (11. Januar 2005 – X ZR 118/03). Die Richter betonten, dass ein Reiseveranstalter nicht berechtigt ist, den Reisenden ohne seine Zustimmung an einen anderen als den gebuchten Urlaubsort unterzubringen. Wenn der Hotelwechsel vom Gast nicht akzeptiert wird, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten und gegebenenfalls sogar eine Entschädigung zahlen.
Eine Möglichkeit, solche Probleme zu umgehen, ist, das Zimmer direkt im gewünschten Hotel zu buchen. Das bedeutet zwar meist etwas mehr Aufwand, ist aber in der Regel billiger, weil der Zuschlag, den die Reiseveranstalter bekommen, entfällt. Mehr
Informationen gibt es beim Fachverband unter www.Bundesfachverband.org