Seit der Gesundheitsreform erhalten die Ärzte von den Kassen weniger Geld. Zum Ausgleich bemühen sie sich intensiver um Privatpatienten. Und die klagen immer öfter über hohe und nicht nachvollziehbare Rechnungen. Da helfe das Internetportal derprivatpatient.de, sagt Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung:
„Sie finden dort eine Prüfsoftware, eine so genannte Gebührenordnung-für-Ärtze-Prüfsoftware. Sie können dort die Rechnung abgleichen. Sollte es Differenzen geben, können Sie mit dem Ergebnis zu ihrem behandelnden Arzt gehen. Und sollten Sie dort immer noch Probleme haben, dann wenden Sie sich bitte an ihren Versicherer, der sich um eine kundenfreundliche Lösung bemühen wird.“
Beim Streit geht es vor allem um den Steigerungssatz. Denn der in der Gebührenordnung angegebene Betrag ist eine Grundgebühr, die der Arzt mit dem Faktor 1,8; 2,3 oder sogar 3,5 multiplizieren darf.
„Leider hat sich als normaler Satz eingependelt eine Art Höchstsatz von 2,3. Das ist mittlerweile Standard, wenn auch die private Krankenversicherung das nicht gerne sieht. Alles was drüber hinausgeht, ist begründungspflichtig durch den Arzt.“
Maximal darf der Arzt den 3,5fachen Satz berechnen, wenn er es vorher ankündigt und in der Rechnung ausführlich begründet. Kassenpatienten können unter derprivatpatient.de überprüfen, ob die ihnen vom Arzt verkauften so genannten individuellen Gesundheitsleistungen, für die sie selbst bezahlen mussten, korrekt berechnet worden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte ein Angebot zur Zahnreinigung überprüfen von der Qualität und dem Preis.Ich finde aber nicht die von Ihnen angebotene Prüfungssoftware, nur ihren den nachfolgen Text.
Sie finden dort eine Prüfsoftware, eine so genannte Gebührenordnung-für-Ärtze-Prüfsoftware.
Mit freundlichen Grüßen.R.Wohlfeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte ein Angebot zur Zahnreinigung überprüfen von der Qualität und dem Preis.Ich finde aber nicht die von Ihnen angebotene Prüfungssoftware, nur ihren den nachfolgen Text.
Sie finden dort eine Prüfsoftware, eine so genannte Gebührenordnung-für-Ärtze-Prüfsoftware.
Mit freundlichen Grüßen.R.Wohlfeld