Freispruch für Glutamat

In normalen Mengen genossen, ist der Geschmacksverstärker unbedenklich

Wer Glutamat in üblichen
Mengen in Lebensmitteln verzehrt, muss keine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen auf das Nervensystem befürchten. Das berichtet die
„Apotheken Umschau“ unter Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation.
Allerdings sollten Personen mit bekannter Unverträglichkeit,
eingeschränkter Darmfunktion oder Lebererkrankungen auf das Würzsalz
verzichten. Produkte mit Glutamat tragen auf der Packung den Hinweis
„Geschmacksverstärker“ oder eine E-Nummer.

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