Weihnachten ohne Zimtsterne?

Potentielle Gefahr durch hohe Cumarinwerte in Zimtgebäck

Eine Offenlegung aller Ergebnisse der Lebensmittelbehörden zu Cumarin-Gehalten in Lebensmitteln – einem Aromastoff, der in höheren Konzentrationen in Zimtsorten vorkommt – haben die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) gefordert. „So lange dies nicht geschieht, kann man Verbrauchern nur empfehlen, den Verzehr von Zimtprodukten deutlich einzuschränken“, so Edda Müller in Reaktion auf den aktuellen Zimt-Skandal. Ein Skandal sei es deshalb, weil die Lebensmittelindustrie wissentlich hoch belasteten Zimt für die Herstellung des diesjährigen Weihnachtsgebäcks verwendet habe. „Wer sich so verhält, darf sich über Umsatzeinbrüche im Weihnachtsgeschäft nicht wundern.“ Nun müssen die Behörden und Hersteller sagen, welche Produkte wie stark belastet sind.

Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung hatten bereits im Dezember 2005 ergeben, dass die zulässigen Cumarin-Grenzwerte in Zimtprodukten deutlich, in einem Fall um das Vierzigfache, überschritten wurden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte daraufhin das gesundheitliche Risiko bewertet, das von Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln ausgehen kann und eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,1 mg pro kg Körpergewicht festgelegt. Dies entspricht auch der Empfehlung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde.

Da Verbraucher Zimtprodukten derzeit nicht ansehen können, ob Cumarin enthalten ist und wie hoch die Belastung ist, sollten insbesondere Kleinkinder Zimtgebäck und Zimtprodukte nur in Maßen verzehren oder besser ganz meiden. Laut Aussagen des BfR kann die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für Kleinkinder zum Beispiel schon durch drei Zimtsterne ausgeschöpft sein. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern:

* Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachungen unter Nennung von Produktnamen und Höhe der Belastungen
* Ein Rückruf von Produkten, von denen eine gesundheitliche Gefahr ausgehen könnte. Die Maßnahmen der Länder müssen einheitlich erfolgen.
* Ein Verbot des Einsatzes von cumarinhaltigen Substanzen, wenn Alternativen bestehen
* Ein Verbot der Verwendung von cumarinhaltigem Zimt in Nahrungsergänzungmitteln
* Verbot des freien Verkaufs von Zimtpräparaten für Diabetiker. Stattdessen Deklaration als Arzneimittel
* Warnhinweise und Verzehrsempfehlungen auf cumarinhaltigen Produkten
* Die Beibehaltung und Durchsetzung der europäischen Grenzwerte für den Gehalt von Cumarin in Lebensmitteln
* Qualitätsstandards für Zimt (besonders Cassia Zimt) inklusive eines Grenzwertes für Cumarin

Cumarin
Cumarin ist ein Aromastoff, der in höheren Konzentrationen in Zimtsorten vorkommt, die unter dem Begriff „Cassia-Zimt“ zusammengefasst werden. Bei besonders empfindlichen Personen, vor allem bei Kindern und Leberkranken, kann Cumarin schon in relativ kleinen Mengen Leberschäden verursachen. Isoliertes Cumarin darf Lebensmitteln nicht zugesetzt werden. Ist es in Pflanzenteilen enthalten, die Lebensmitteln zur Aromatisierung zugesetzt werden, ist die Menge an Cumarin auf zwei Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel begrenzt. Cassia-Zimtpulver (in Kapseln, mit empfohlenen täglichen Aufnahmemengen im Gramm-Bereich) wird zudem seit einiger Zeit als Nahrungsergänzungsmittel oder als Diätetisches Lebensmittel zur Blutzuckersenkung bei Diabetes mellitus Typ II vom Handel angeboten, obwohl diese Produkte unter verschiedenen Aspekten die Kriterien eines Arzneimittels erfüllen und somit zulassungspflichtig wären.

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2 Antworten auf „Weihnachten ohne Zimtsterne?“

  1. Hallo, was ich noch gerne wissen wollte. Ist dieses Aroma Cumarin schon zum Teil in dem Zimtpulver enthalten, das ich für meine Weihnachtsbäckerei schon gekauft habe, oder wird dieses Aroma bei der
    fabrickmäßigen Herstellung erst bei gemischt. Wenn es in dem käuflichen Pulver schon enthalten ist, sollte ich darauf achten, das ich kein Cassia Zimt kaufe. Oder soll ich auf Beides verzichten.
    Danke schon für die Antwort.

  2. Hallo, was ich noch gerne wissen wollte. Ist dieses Aroma Cumarin schon zum Teil in dem Zimtpulver enthalten, das ich für meine Weihnachtsbäckerei schon gekauft habe, oder wird dieses Aroma bei der
    fabrickmäßigen Herstellung erst bei gemischt. Wenn es in dem käuflichen Pulver schon enthalten ist, sollte ich darauf achten, das ich kein Cassia Zimt kaufe. Oder soll ich auf Beides verzichten.
    Danke schon für die Antwort.

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