Hapagfly Verbraucherschuetzer Preisdarstellung

In der juristischen Ausseinandersetzung um angeblich irreführende Werbung hat die Ferienfluggesellschaft Hapag-Lloyd Flug GmbH (Hapagfly) jetzt vor dem Landgericht Hannover eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beantragte einstweilige Verfügung auf Unterlassung erfolgreich abgewendet.

Damit ist der Versuch des vzbv vorerst gescheitert, Hapagfly gerichtlich per Unterlassungserklärung zu zwingen, eine spezielle Preisdarstellung von „Last-Minute Flügen“ im Internet zu ändern. Moniert wurde, dass nach Auffassung des vzbv die aufgeführten Preise auch die Steuern, passagierabhängigen Entgelte und Treibstoffzuschläge enthalten müssten.

Das Gericht schloss sich jedoch in seiner Begründung zur Ablehnung der einstweiligen Verfügung der vorgetragenen Argumentation von Hapagfly an. Danach ist die Preisdarstellung auf der Internetseite hinreichend klar und transparent und entspricht somit der gängigen Rechtsauffassung zur Preisauszeichnung.

„Wir begrüßen die heutige Entscheidung, denn sie bekräftig unsere schon immer vertretene Auffassung, eine verbraucherfreundliche und faire Darstellung unserer Flugpreise im Internet zu haben“, sagt Dr. Hans-Dieter Färber, Marketingdirektor von Hapagfly.

www.gourmet-report.de/hapagfly

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