Als Konsequenz aus den Fleisch-Skandalen wird künftig der
Verkauf von Lebensmitteln unter deren Beschaffungspreis verboten.
Auf diese Maßnahme gegen Preisdumping verständigten sich
Verbraucherminister Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Michael
Glos. Nach Angaben des Verbraucherministeriums ist ein Entwurf für
eine Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits
in Arbeit. Auch künftig wird es danach geben: So darf unter
Einstandspreis verkauft werden, wenn der Verderb der Ware
unmittelbar bevorsteht. Das gilt beispielsweise für Erdbeeren am
Ende eines Wochenmarkttages. (Quelle: www.dw-world.de )