Ein offenes WLAN kann fuer dessen Betreiber unliebsame rechtliche
Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kuerzlich
fest, dass WLAN-Betreiber fuer die Sicherung ihres Routers zu sorgen
haben, anderenfalls liege ein Verstoss gegen zumutbare
Pruefungspflichten vor. Im konkreten Fall wurde unerlaubt Musik ueber
ein nicht gesichertes WLAN getauscht.
http://www.golem.de/0609/47690.html