Fleischskandal: Verbraucherinformationsgesetz bleibt lückenhaft

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Bundesrat aufgerufen, das Verbraucherinformationsgesetz zu überarbeiten. „In der vorliegenden Form wird das Gesetz seinem Anspruch auf mehr Transparenz nicht gerecht,“ sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. „Den Behörden bleiben zu große Ermessensspielräume und die Verbraucher werden nicht erfahren, an welchen Stellen verdorbene Lebensmittel in den Handel kommen.“

„Der zurzeit von vielen Seiten verbreitete Eindruck, dass mit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes alles besser wird, ist falsch“, so vzbv-Chefin Edda Müller. Der vzbv befürchtet, dass die Behörden auch bei künftigen Lebensmittelskandalen die Namen der betroffenen Unternehmen geheimhalten. Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und angeblichen Betriebsgeheimnissen würden sich die Behörden im Zweifel immer für die Geheimhaltung von Firmennamen entscheiden.

Das Verbraucherinformationsgesetz müsse außerdem mehr Transparenz über die Arbeit der Behörden schaffen, forderte der vzbv. „Offenbar gibt es in der Lebensmittelüberwachung der Länder große Lücken“, sagte Edda Müller. „Diese Lücken müssen offengelegt werden: die Bürger müssen erfahren, wo die Lebensmittelüberwachung funktioniert und wo nicht.“

Das Verbraucherinformationsgesetz ist nach langen Diskussionen im Juni dieses Jahres vom Bundestag verabschiedet worden. Am 22. September wird es im Bundesrat zur Abstimmung gestellt. Der vzbv hatte stets kritisiert, dass das Gesetz hinter den Bedürfnissen der Verbraucher zurückbleibt. Auch der jetzt vermittelte Eindruck, mit dem neuen Gesetz müssten zukünftig nun endlich Ross und Reiter genannt werden, entspricht nicht der Regelung im Gesetz.

Zwar sollen Behörden in Zukunft bei Skandalen verpflichtet werden, von sich aus Namen von Unternehmen zu nennen, allerdings droht dieser Auskunftspflicht die Bedeutungslosigkeit. Die Auskunftspflicht besteht nämlich nur dann, wenn das öffentliche Informationsinteresse die Belange der Betroffenen übersteigt. „Was das für Belange sein können und wer die Abwägung trifft, bleibt völlig unklar“, kritisierte die vzbv-Chefin.

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