Niederlage für Flughafen Lübeck

Das Geschäftsmodell des Flughafens Lübeck ist ins Wanken geraten. Air Berlin
hatte stellvertretend für die im Bundesverband der Deutschen
Fluggesellschaften (BDF) zusammengeschlossenen Airlines gegen die
Subventionierung der irischen Ryanair durch den Flughafen Lübeck geklagt.

Nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung hat die 1.
Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Kiel entschieden, dass die
Entgeltordnung des Flughafens Lübeck „unbillig“ und damit „unverbindlich“
für Air Berlin ist. Außerdem wurde der Flughafen zur Offenlegung aller
Vorzugsbedingungen verurteilt, die er Ryanair bisher gewährt hat.

Air Berlin hatte ihre Flüge von Hamburg nach London wegen
Unwirtschaftlichkeit einstellen müssen, nachdem Ryanair aufgrund der
Subventionen durch den Flughafen die Verbindung Lübeck-London zu
Dumpingpreisen angeboten hatte.

Die Flughafengesellschaft hatte die
Klageberechtigung zunächst grundsätzlich bestritten. „Das Urteil ist von
grundsätzlicher Bedeutung. Denn damit hat erstmalig ein deutsches Gericht
entschieden, dass eine Fluggesellschaft auch dann ein Feststellungsinteresse
hat, wenn sie den betreffenden Flughafen nicht ständig selbst anfliegt,
sondern von einem nahe gelegenen Flughafen operiert“, erklärte dazu die
Geschäftsführerin des BDF, Dr. Tanja Wielgoß.

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www.gourmet-report.de/air-berlin

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