Uran in Mineralwasser

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Regierung
des Landes Sachsen-Anhalt dazu verurteilt, das Vorkommen von Uran in
Mineralwasser öffentlich zu machen. Der Klage auf Auskunftsanspruch eines
Rechercheurs von foodwatch gegen das Gesundheitsministerium wurde in vollem
Umfang stattgegeben. Das natürlich vorkommende Uran ist leicht radioaktiv,
als Schwermetall giftig und gilt als nierenschädigend.
„Das Gericht
bestätigt mit seinem Urteil, dass die Bürger ein Recht darauf haben zu
erfahren, wie hoch Mineralwasser mit Uran belastet ist“, sagte Barbara Hohl,
Sprecherin von foodwatch.

Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom Mai 2005
hatte ergeben, dass 34 von 1.530 Mineralwasserproben einen erhöhten
Urangehalt aufwiesen. Dem foodwatch-Rechercheur wurden vom
Gesundheitsministerium des Landes Sachsen-Anhalt nähere Auskünfte über das
Vorkommen des Schwermetalls und belastete Wasserquellen jedoch verweigert.
Daraufhin wurde im Herbst 2005 Klage eingereicht.

Sachsen-Anhalts
Rechtsvertreter waren der Auffassung, dass die Preisgabe von Informationen
über Uranbelastungen möglicherweise „vom Verzehr solcher Wasser abhalten“
könne. Damit würden „schutzwürdige Interessen“ von Herstellern berührt, das
Informationsbegehren sei unzulässig.

Der Anwalt des foodwatch-Rechercheurs
argumentierte dagegen, dass das Interesse der Verbraucher an entsprechenden
Informationen, noch dazu wenn diese gesundheitsrelevant sind, vorrangig sei.
Das Gesundheitsministerium kann nach der heutigen Urteilsverkündung in
Berufung gehen.

Um die Belastung der Verbraucher mit Uran so gering wie möglich zu halten,
fordert foodwatch die Schaffung eines gesetzlichen Grenzwertes. Das
Umweltbundesamt (UBA) hält eine Belastung von Erwachsenen mit bis zu zehn
Mikrogramm Uran pro Liter Wasser für gerade noch vertretbar. Das könne als
Grenzwert festgelegt werden, schlug die Verbraucherrechtsorganisation vor.

„Produkte, die darüber liegen, müssen vom Markt genommen werden“, forderte
Diplombiologin Barbara Hohl. Als Beispiel nannte sie „Saskia Quelle
Naturis“, das der Discounter Lidl als „Natürliches Mineralwasser“ anbietet.
Nach heute veröffentlichten Testergebnissen von foodwatch enthält es 17
Mikrogramm Uran pro Liter Wasser.

Bei der Kennzeichnung für Kleinkinder
fordert foodwatch einen Grenzwert von zwei Mikrogramm. Höher belastete
Produkte müssten mit dem Warnhinweis „Nicht für die Zubereitung von
Säuglingsnahrung und Nahrung von Kindern bis 7 Jahre geeignet“
gekennzeichnet werden. Dies würde auf drei der vier von foodwatch getesteten
Mineralwasser zutreffen.

„Der Prozess und das Thema Uran in Mineralwasser zeigen wie wichtig es ist,
Verbraucherrechte in Deutschland weiter zu entwickeln“, sagte Barbara Hohl.
Das Bürgerrecht auf gesundheitsrelevante Produktinformationen müsse
grundsätzlich Vorrang vor Betriebsgeheimnissen haben.

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