Wenn’s auf der Urlaubsreise kracht

Pünktlich zum Ferienstart wird es kilometerlange Staus auf den
Autobahnen geben. Es zieht die Deutschen vor allem nach Spanien,
Italien und Österreich. Rund ein Drittel dieser Reisen werden mit dem
eigenen Auto oder Wohnmobil unternommen.

Aber nicht für alle
Urlaubsreisenden verläuft die Fahrt reibungslos. Jährlich geraten
rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Hilfe
bei der schnellen Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der
Zentralruf der Autoversicherer.

Seit der Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie im Jahr
2003 ermittelt der Zentralruf alle im europäischen Ausland
versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadenregulierer. Jeder
Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland der EU
Schadenregulierungsbeauftragte benannt.

Wer zum Beispiel in Spanien
einen Unfall mit einem spanischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich
in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung
wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der
Autoversicherer unter der bundeseinheitlichen Nummer 0180 – 25 0 26
(pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz). Dieser Service hat im
Jahr 2005 bei ca. 26.000 Schadenfällen im Ausland geholfen.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung gleich
nach dem Urlaub einzuleiten und den zuständigen
Regulierungsbeauftragten zu informieren. Wichtig ist es, den Unfall
ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der
Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die
unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet.

Die
ausländische Versicherung hat drei Monate Zeit, sich bei dem
Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter
bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger
dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder
nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale
Entschädigungsstelle wenden.
In Deutschland ist dies der Verein
Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg ( www.verkehrsopferhilfe.de ).

Die EU-Richtlinie zur Kraftfahrhaftpflichtversicherung schließt
alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island,
Lichtenstein und Norwegen ein. Die Bearbeiter beim Zentralruf
benötigt das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen
Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag.

Weitere Informationen zur Schadenregulierung und den Europäischen
Unfallbericht gibt es unter www.zentralruf.de Tipps und Hinweise zur
Urlaubsreise mit dem Auto unter www.versicherung-und-verkehr.de .

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