Fernsehen im Hotel

Die Rundfunkgebührenbelastung der Hotellerie in Deutschland ist europaweit ohne Beispiel. In keinem anderen europäischen Land werden die Hoteliers auch nur annähernd vergleichbar für das öffentlich-rechtliche Programmangebot zur Kasse gebeten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) fordert daher nach der jüngsten Rundfunkgebührenerhöhungsrunde zum 1. April 2005, nun endlich mittelfristig eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen von ARD und ZDF anzugehen.
„Ein 150-Zimmer-Hotel muss in Deutschland pro Jahr 22.991 Euro für das Bereithalten eines Fernsehers bezahlen. Das ist rund doppelt so hoch wie die französische Rundfunkgebühr (11.654 Euro) und drei Mal so hoch wie die Rundfunkgebühr im drittplatzierten Finnland (7.094 Euro)“, legt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), die europäischen Vergleichswerte offen. „In sieben EU-Staaten – darunter Belgien, die Niederlande, Portugal oder Spanien – müssen überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlt werden. Österreich hat eine Sonderregelung für die Hotellerie, die die jährliche Belastung mit Rundfunkgebühren für die Hotels bei 263 Euro deckelt. Somit sind die deutschen Rundfunkgebühren eine massive Verzerrung des Wettbewerbs in Europa und ein besonders kostenträchtiges Ärgernis.“

„Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass ARD und ZDF ein vierfach werthaltigeres Programm als die britische BBC ausstrahlen; die Rechnungen der BBC für Hotels im Vereinigten Königreich andererseits fallen vier Mal niedriger aus als der vergleichbare GEZ-Bescheid in Deutschland“, wirft Dreesen unter Verweis auf Vergleichszahlen des europäischen Dachverbandes HOTREC ein Schlaglicht auf die Reformbedürftigkeit des deutschen Gebührensystems.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) wehrt sich ohnehin gegen die nach seiner Auffassung willkürliche Rundfunkgebührenpolitik in Deutschland. In einem Musterverfahren sucht er derzeit auch die gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. April 2005. „Wir stellen nicht die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Programmangebots in Deutschland in Frage. Aber die Finanzierung muss grundlegend neu geregelt werden“, verdeutlicht Fritz G. Dreesen.

Nach Auffassung des Hotelverbandes Deutschland darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht länger an das bloße Aufstellen eines Fernsehers oder Radios geknüpft werden. „Der Finanzierungsbeitrag zur Programmvielfalt und -qualität der Öffentlich-Rechtlichen darf nicht daran bemessen werden, wie viele Geräte ein einzelner im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ´bereithält´, sondern sollte als eine Gebühr je Haushalt bzw. Unternehmen festgelegt werden“, legt Dreesen den Schwachpunkt des deutschen Gebührensystems offen und verweist auf die vergleichbaren Regelungen der europäischen Nachbarn. „Am Beispiel eines Hotels wird dieser Reformbedarf schnell offensichtlich, denn schließlich haben die Hotelgäste ja schon über ihre private GEZ-Rechnung zu Hause ihren Finanzierungsbeitrag für ARD und ZDF entrichtet. Warum müssen sie dafür im Hotel noch einmal zur Kasse gebeten werden?“

„Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht spätestens im Jahr 2008 zur Revision an. Bis dahin muss eine breite öffentliche Debatte über den Programmauftrag und -umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Kontrolle seiner wirtschaftlichen Aktivitäten, seine föderale Feingliederung, die Methodik der Gebührenanpassung und eben auch der zugrunde liegenden Bemessungsbasis als solcher geführt werden“, formuliert Dreesen die Erwartungshaltung der Hotellerie an die Ministerpräsidenten der Bundesländer. „Die Hotellerie ist nicht länger bereit, die Zeche für ausbleibende Reformen im deutschen Rundfunksystem zu zahlen.“

Über die jüngsten Entwicklungen zum GEZ-Musterverfahren hält der Hotelverband Deutschland (IHA) die Verbandsmitglieder auch im Internet unter www.hotelverband.de in der Rubrik „Aktuelles“ auf dem Laufenden.

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