„Hotelsterne auf Google nur bei gültiger Deutscher Hotelklassifizierung,“ bestätigt das Urteil des Landgericht Berlin:
Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 (Az.: 101 O 3/19) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH zugrunde liegt.
„Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH. Gourmet Report sieht das jedoch anders. Die merkwürdige, kaum noch zeitgemäße Klassifizierung der DEHOGA ist nicht das Papier wert!
Mit Hilfe der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg Klage hat der DEHOGA beim Landgericht Berlin Klage eingereicht. „Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu ‚Sterne-Hotels‘. Dagegen haben wir uns aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und des Verbraucherschutzes mit Erfolg gewandt“, erklärt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, die hier nicht Verbraucherinteressen schützten, sondern das Interesse einer Klassifizierungsfirma, die dem Reisenden kaum Vorteile bringt.
„Wir tauschen bereits über eine Datenschnittstelle täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen, so dass unsererseits korrekte Sterneangaben jederzeit garantiert sind. Alle noch nicht klassifizierten Hotels in Deutschland laden wir unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft ein, einen Klassifizierungsantrag bei der für sie zuständigen regionalen Klassifizierungsgesellschaft zu stellen, um mit Hotelsternen als dem weltweit anerkannten Symbol für Ausstattung und Qualitätsstandard auf der einflussreichsten Suchplattform um Gäste werben zu können“, wirbt Markus Luthe für sein Produkt. Durch diesen für die Klassifizierungsgesellschaft klugen Schachzug, werden die Hotels unter Druck gesetzt.
Das Anerkenntnisurteil des Landgericht Berlins bezieht sich auf die Angabe „X-Sterne-Hotel“. Die Einstufung mit durchschnittlichen Sternewerten auf Basis hunderter, subjektiver Nutzerrezensionen ist vom Urteil nicht erfasst.
Der Dehoga über die „Deutsche Hotelklassifizierung“:
- Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.
- Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig (aber nicht preiswert). Aktuell sind in Deutschland 7.931 Betriebe gültig klassifiziert. Bei insgesamt 20.293 Hotelbetrieben in Deutschland (13.068 Hotels und 7.225 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 39,1 Prozent.
- Für Marketing und Organisation der Deutschen Hotelklassifizierung ist die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zuständig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
- Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
- Die Klassifizierung gilt für drei Jahre. Bei einer dann gewünschten Nachklassifizierung findet eine erneute Kontrolle statt. Sollten während der Laufzeit der Klassifizierung berechtigte Hinweise vorliegen, dass Kriterien nicht erfüllt sind, findet ebenfalls eine Kontrolle statt.
- Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft und an die Markterfordernisse angepasst. Seit dem 1. Juli 2020 können Hotels – wenn gewünscht – bereits den aktualisierten Kriterienkatalog 2020 – 2025 zur Anwendung bringen.
Wer auf die zertifizierten Hotelsterne guckte, erlebte oft einen Reinfall. 5 Steinhäuser erfüllten nicht die eigenen DEHOGA Kriterien, dafür aber Ersatzkritirien, so dass man ihnen die Sterne geben konnten.
Unrenovierte Häuser mit schlechtem Frühstück ohne Service („nur auf Anfrage“) bekamen vier Sterne. Die Klassifizierung a la DEHOGA ist nicht mehr zeitgemäß!
Summary
Google darf ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn dem eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH zugrunde liegt