Die Inselregierung Mallorcas verbietet u.a. das Springen von Balkon zu Balkon, Ausflüge rund um das Thema Alkohol und den Verkauf von Alkohol zum Pauschalpreis (flat rate saufen) – Sie spricht die Erteilung neuer Partybootslizenzen aus und setzt Beschränkungen für die Tätigkeit in bestimmten Gebieten fest – Der Geltungsbereich der Verordnung ist auf drei Bereiche (Arenal, Magaluf und den Westen Sant Antonis) beschränkt und gilt für 5 Jahre – Das Sanktionssystem sieht Bußgelder von bis zu 600.000 Euro und eine Aussetzung der Berufstätigkeit von bis zu 3 Jahre vor
Der Regierungsrat hat einen Gesetzesbeschluss zur Bekämpfung von Exzessen in bestimmten Tourismusgebieten verabschiedet. Dies soll eine ernsthafte Veränderung des Tourismusmodells in bestimmten Reisezielen bewirken. Dadurch soll der Bürgersinn gefördert, Maßnahmen zum Schutz des Reiseziels ergriffen und Exzesse durch übermäßigen Alkoholkonsum in bestimmten Teilen der Balearen vermieden werden. Es ist die erste Regelung in ganz Europa, die das Werben und den Verkauf von Alkohol in den Regionen einschränkt.
Die Balearischen Inseln sind somit zu einem Vorreiter im Kampf gegen den Übertourismus geworden und behalten den Standard, der den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (ODS) und der Balearen-Agenda 2030 entspricht, bei. Nachhaltiger Tourismus soll dabei weiterhin respektiert werden. Die Ausarbeitung der Verordnung erfolgte im allgemeine Interesse, das unbürgerliche Verhalten in bestimmten touristischen Gebieten der Balearen zu vermeiden.
Die Bemühungen, das Reiseziel zu fördern, ihm eine höhere Qualität zu bieten – sowohl durch öffentliche als auch private Investitionen – und es auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten und globalen Markt zu positionieren, wurden in letzter Zeit durch bestimmte unbürgerliche Verhaltensweisen in einigen touristischen Gebieten von Mallorca und Ibiza beeinträchtigt. Die meisten Zusammenhänge hierbei gab es durch Alkoholmissbrauch.
Mit dieser Norm, die von Institutionen, sozialen Akteuren, Unternehmen und Arbeitgebern verteidigt und gefördert wird, stellt die Regierung die notwendigen Instrumente zur Verfügung, um die Situation zu bekämpfen und in eine andere Richtung zu lenken. Das Image Mallorcas soll wieder aufpoliert werden, indem touristische Aktivitäten unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird. Auf diese Weise werden die Investitionsanstrengungen der letzten Jahre durch den privaten Sektor belohnt.
Um die in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen besser zu überwachen und zu koordinieren, werden eine Kommission und eine Unterkommission in den Tourismuszonen eingerichtet. Die Kommission wird von der Regierung und Vertretern der Regierungsdelegation gebildet und die Unterkommission von Arbeitgebern und Wirtschafts- und Nachbarschaftsverbänden.
Der heute verabschiedete Gesetzesbeschluss hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, sein territorialer Geltungsbereich ist auf bestimmte Gebiete der Playa de Palma, Arenal, Magaluf und den Westen von Sant Antoni de Portmany beschränkt und umfasst fünf Hauptaktionsbereiche. Die Verordnung wird die bereits zwischen Reiseveranstaltern und Hoteliers geschlossenen Verträge respektieren und so Rechtsunsicherheit vermeiden.
Alkohol
Von nun an ist Werbung zur Förderung des Konsums in touristischen Einrichtungen ebenso verboten wie Gratis-Bars, Happy Hour, Flat Rate Saufen oder ähnliches. Alkoholautomaten werden abgeschafft und Einrichtungen, die Alkohol verkaufen, müssen zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr geschlossen bleiben.
Gesundheitsgefährdende Handlungen wie das Springen zwischen Balkonen
Handlungen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen gefährden, sind auf dem gesamten Gebiet der Balearen verboten. Dies gilt nicht nur innerhalb des territorialen Geltungsbereichs der Verordnung.
Diejenigen, die diese Praktiken trotz der Regel ausführen, werden sofort aus der Einrichtung ausgeschlossen und es wird als schwere Straftat angesehen, sowohl für die Person, die sie ausführt, als auch für die Person, die sie zulässt.
Ausflüge rund um das Thema Alkohol
Zum Beispiel Pub Crawls (Kneipentouren). Das Werben, die Organisation und der Verkauf dieser alkoholischen Touren sind in den betroffenen Gebieten verboten.
Partyboote
In den betroffenen Gebieten ist es außerdem verboten, Werbung für die sogenannten Partyboote zu betreiben. Darüber hinaus wird die Erteilung neuer Lizenzen ausgesetzt und eine Frist von 24 Monaten zur Regelung der Tätigkeit eröffnet.
Strafregelung
Schließlich legt das Gesetz ein Sanktionssystem fest, das zwischen schweren und sehr schweren Verstößen unterscheidet. Im ersten Fall werden die folgenden Handlungen als schwere Verstöße angesehen: Praktiken, die das Leben, die Unversehrtheit oder die Gesundheit gefährden (Verstoß des Touristen, der sie ausübt); das Ausbleiben einer ausdrücklichen Aufklärung der Kunden über die besagten gefährlichen Praktiken (Verstoß der Einrichtung); die Nichtausweisung von Kunden, die diese gefährlichen Praktiken ausführen (Verstoß der Einrichtung); unter anderem auch das Werben alkoholischer Getränke oder das Ausschenken von Alkohol in den Einrichtungen.
Schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 6.001 bis 60.000 Euro geahndet.
Zu den sehr schweren Verstößen gehören u. a. der Verkauf alkoholischer Getränke außerhalb der zulässigen Zeiten, Freigetränke, Happy Hour oder Verkaufsstrategien wie „2 für 1“ und „3 für 1“, Alkoholautomaten, der Verkauf von Getränken an Minderjährige und Schwangere, die Werbung oder die Durchführung von alkoholischen Ausflügen (Pub Crawl) oder die Begehung von zwei schweren Straftaten innerhalb von sechs Monaten.
Sehr schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 60.001 bis 600.000 Euro geahndet und können je nach Umständen auch zur Schließung des Lokals für maximal 3 Jahre führen.
Alle anderen in dem Erlass benannten Verstöße werden als geringfügige Verstöße betrachtet, die mit Geldstrafen zwischen 1.000 und 6.000 Euro geahndet werden.
Summary
Von nun an ist Werbung zur Förderung des Konsums in touristischen Einrichtungen ebenso verboten wie Gratis-Bars, Happy Hour, Flat Rate Saufen oder ähnliches. Alkoholautomaten werden abgeschafft und Einrichtungen, die Alkohol verkaufen, müssen zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr geschlossen bleiben.