Dietmar Müller-Elmau kritisiert „Bankrotterklärung“ in Berlin
Ein Jahr nach der Eröffnung des Hotels Orania.Berlin hat Betreiber Dietmar Müller-Elmau gegen Teile der linken Szene und Behörden schwere Vorwürfe erhoben. „Als sich im Oktober 2017 die Lage zuspitzte, sagte mir der Polizeipräsident, er könne mich nicht schützen, ich solle die Stadt lieber verlassen. Ich fand das eine Bankrotterklärung“, sagte Müller-Elmau der AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (dfv Mediengruppe). „Gleichzeitig hat die linke Szene Gewerbetreibenden verboten, mit uns Geschäfte zu machen.“ Inzwischen habe sich die Lage allerdings deutlich verbessert.
Das Hotel mit rund 40 Zimmern und Suiten eröffnete im September 2017 im Berliner Bezirk Kreuzberg am Oranienplatz. Kurz darauf gab es zahlreiche Übergriffe auf das Gebäude, die darin gipfelten, dass die großen Scheiben von Steinewerfern stark beschädigt wurden.
„Wir hatten nicht den geringsten Verdacht, dass es dort Widerstand gegen uns geben könnte“, betonte Müller-Elmau im Gespräch mit der AHGZ. „Immerhin haben wir 55 Arbeitsplätze geschaffen und ein leerstehendes Gebäude zu einem gesellschaftlichen Kristallisationspunkt gemacht.“ Das Hotel sei ein weltoffenes Haus für alle Schichten. „Wir holen die Berliner Künstlerszene ins Haus und unterstützen soziale Projekte in der Nachbarschaft. Die Bezirksbürgermeisterin war mit unseren Plänen glücklich.“
Das Orania.Berlin ist ein Ableger von Schloss Elmau, wo 2015 der G7-Gipfel stattfand. Nach Angaben von Müller-Elmau hat es seit fast einem Jahr keine Übergriffe mehr gegeben. „Nun haben wir es aber geschafft und sind ein Integrationspunkt geworden. Politiker fast aller Parteien essen bei uns, auch die Linken.“ Hotels müssten sich in der Community gesellschaftlich engagieren, mit Kirchen und Kindergärten zusammenarbeiten, Verpflegung und Jobs zur Verfügung stellen, meinte Müller-Elmau. „Hotels erfüllen eine soziale Funktion. Wir machen uns nützlich, 70 Prozent unserer Restaurantkunden kommen aus Kreuzberg.“
Das vollständige Interview ist in der AHGZ Nr. 40 vom 6. Oktober 2018 zu lesen.