Kind unter zwei Jahren erhält Entschädigung für Flugverspätung

EU-Präzedenzfall

  • AirHelp gewinnt Fall gegen Thomas Cook: Kind unter zwei Jahren erhält Entschädigung für Flugverspätung

  • Der Fall stellt einen neuen Präzedenzfall dar, der Kindern ohne einen Sitzplatz ein Recht auf eine Entschädigung einräumt, wenn für das Flugticket gezahlt wurde

  • Thomas Cook hat der betroffenen Familie eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro für das Kind gezahlt

Das Portal für Fluggastrechte, AirHelp (www.airhelp.com), hat einen Rechtsstreit gegen Thomas Cook Scandinavia A/S gewonnen und damit einen neuen EU-Präzedenzfall geschaffen. Im Fall erkämpfte AirHelp eine Entschädigung für ein Kind im Alter von unter zwei Jahren, das mit seiner älteren Schwester und seiner Mutter am 27. Januar 2015 von Dänemarks Hauptstadt Kopenhagen nach Phuket in Thailand reisen wollte. Ein Jahr nachdem der Fall eröffnet wurde, hat Thomas Cook dem Kind eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro gezahlt. Der Flug war mehrere Stunden verspätet in Thailand angekommen.

Flugzeug, British Airways, London Seit Jahren argumentieren die Airlines, dass Kinder im Alter von weniger als zwei Jahren kein Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung haben, da sie während des Fluges keinen eigenen Sitz nutzen. Allerdings haben AirHelps Anwälte hervorgehoben, dass der Ticketkauf im verhandelten Fall auch für das Kleinkind verpflichtend war. Daher hat es auch den gleichen Anspruch auf eine Entschädigung wie andere Fluggäste. Dieser juristische Durchbruch wird nun das Gesetz in ganz Europa erfolgreich verändern. Familien mit Kindern unter zwei Jahren werden erfreut sein zu wissen, dass sie nun bei starken Flugverspätungen, kurzfristigen Flugannullierungen oder einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung auch für ihren Nachwuchs Entschädigungen einfordern können, sofern sie dessen Flugticket ebenfalls bezahlen mussten.

Adrian Kreller, Deutschland Country Manager von AirHelp sagt: “Das ist nicht nur ein wichtiger Sieg für die Familie und unsere Anwälte, sondern ein längst überfälliger Schritt im EU-Recht. Passagierrechte sind ein wichtiger Bestandteil unserer Verbraucherrechte in Deutschland und dieses Urteil wird einen positiven Effekt für uns alle haben.”

Auch Christian Nielsen, Chief Legal Officer von AirHelp, äußert sich zu dem Fall: “Die Airlines haben Eltern jahrelang gesagt, dass ihre Kinder unter zwei Jahren technisch gesehen keinen eigenen Sitzplatz haben und daher kein Anrecht auf eine Entschädigung haben. Das Kind leidet jedoch genauso unter der Probleme mit dem Flug. Warum sollte also ein technischer Aspekt wie die Sitzplatz-Zuordnung die Sachlage verändern?”

“Dieses Gerichtsurteil räumt Kindern im Alter von unter zwei Jahren dieselben Rechte ein wie anderen Personen, die von einer Flugstörung im Rahmen des EU-Rechts betroffen sind. Die Gesetzgebung wird nicht nur für Dänemark bindend sein, sondern Gerichte in ganz Europa beeinflussen.”

“Wir bei AirHelp wollen auch dem kleinen Mann zu Gerechtigkeit verhelfen – in diesem Fall sogar dem kleinsten – daher freuen wir uns, dass das Gericht verbraucherfreundlich geurteilt hat.”

Nach EU-Recht stehen Fluggästen, die von Verspätungen, -überbuchungen oder -annullierungenbetroffen sind Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Dennoch machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von diesem Recht Gebrauch. Auf www.airhelp.com können Fluggäste prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.


1. Die Entschädigung für die betroffene Familie:

Passagier Gesamtkosten für den Urlaub ausgezahlte Entschädigungssumme
Erwachsener 14.875 DKK(ca. 1999 EUR) 600EUR
Kind ( > 6 Jahre) 14.775 DKK(ca. 1985 EUR) 600EUR
Kind ( > 2 Jahre) 300 DKK(ca. 40 EUR) 600EUR

 2. Übersicht: Ticket-Preise der größten Airlines, die in Deutschland fliegen, für Kinder unter zwei Jahren

Airline innerdeutsche Strecke* Kurzstrecke* Mittelstrecke* Langstrecke*
Lufthansa gratis 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises
Air Berlin 15% des Vollpreises 15% des Vollpreises 15% des Vollpreises 20% des Vollpreises
Eurowings 19 EUR 19 EUR 19 EUR 75 EUR
Ryan Air 20 EUR 20 EUR 20 EUR 20 EUR
Easy Jet 28 EUR 28 EUR 28 EUR 28 EUR
Condor 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises
Turkish Airlines keine Direktflüge 34TRY=ca. 8,50 EUR 34TRY=ca. 8,50 EUR 34TRY=ca. 8,50 EUR
British Airways keine Direktflüge 1% des Vollpreises 1% des Vollpreises 1% des Vollpreises
KLM / Air France keine Direktflüge 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises 10% des Vollpreises

*Preis für Direktflug (Economy-Class), Transitflug kann mehr kosten, Business-Class ebenfalls

 

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