Das Branchenverzeichnis GoYellow musste vor dem Landgericht Muenchen I
eine herbe Schlappe hinnehmen und unterlag dem Stromanbieter Yello.
Das Gericht untersagte GoYellow die weitere Verwendung seiner
bisherigen Firmenbezeichnung, seiner Internetadressen und seines
Firmenlogos. Gleichzeitig ordneten die Richter die Loeschung von
GoYellow im Handelsregister an. Noch ist das Urteil aber nicht
rechtskraeftig.