Smoothie

Drinks aus pürierten Früchten, Gemüse und Grünzeug liegen bei ernährungsbewussten Verbrauchern voll im Trend. In großer Geschmacks- und Farbenvielfalt füllen Smoothies die Kühlregale und die Obst- und Gemüse-Abteilungen.

Bislang ist der Begriff ‚Smoothie‘ nicht lebensmittelrechtlich geschützt oder definiert. Es gibt auch keine Vorschriften zu Herstellungsverfahren. Bei Fertigprodukten liefert die Verkehrsbezeichnung zumindest Hinweise auf die Zusammensetzung: Ein ‚Fruchtsaft-Smoothie‘ unterliegt der Fruchtsaft-Verordnung. Bei einer ‚Zubereitung aus Frucht und Fruchtsaft‘ oder einem ‚Multifruchtdrink aus Obstsaft und -püree‘ hingegen hat der Hersteller bei der Auswahl der Zutaten erhebliche Freiheiten. Ein kritischer Blick auf das Etikett zeigt, ob tatsächlich so viel Mango in der Flasche drin ist, wie das große Bild auf der Verpackung erwarten lässt, und welche weiteren Zutaten außer Obst und Gemüse noch mit dabei sind.
Und das Haltbarkeitsdatum erinnert: Ein gekühlter Fertig-Smoothie ist nur wenige Tage haltbar.

Qualität ist am 5-am-Tag-Logo erkennbar: Smoothies mit dieser Auszeichnung müssen mindestens zur Hälfte aus Mark, Püree oder stückigen Bestandteilen bestehen. Sie dürfen keinen zusätzlichen Zucker, keine Zusatzstoffe und keine isolierten Nährstoffe enthalten und nicht durch Wasserentzug konzentriert sein. „Menschen, die auf gesunde und abwechslungsreiche Ernährung achten, brauchen keine Smoothies. Doch eine 200- bis 250 Milliliter-Portion eines 5-am-Tag-Smoothies kann gelegentlich bis zu zwei Portionen Obst oder Gemüse pro Tag ersetzen“, erläutert Harald Seitz, Ernährungswissenschaftler beim aid infodienst.
„Alternativ kann man natürlich seine Smoothies auch selbst pürieren und dabei immer neue Geschmacksvarianten ausprobieren.“ Vor allem der Sommer mit seiner großen Auswahl an knackigen Zutaten aus heimischem Anbau bietet sich für Smoothie-Experimente an.

Ob Fertigprodukt oder Eigenkreation – ein Durstlöscher ist ein Smoothie in keinem Fall. „Ein solcher Drink enthält so viele Nährstoffe, dass er als Zwischenmahlzeit bewertet werden muss“, sagt Seitz.
Eva Neumann, www.aid.de

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