Milchshakes – wichtige Warnhinweise fehlen

Hochsommerliche Temperaturen am Wochenende und ein erfrischender Milchshake gehört dazu – das Angebot ist vielfältig und bunt. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat das farbenfrohe Angebot genauer unter die Lupe genommen und zwölf Milchshakes auf den Gehalt von Zusatzstoffen und deren Kennzeichnung untersucht. Das Ergebnis: zwei stark eingefärbte Milchshakes mit künstlichen Farbstoffen mussten beanstandet werden, da der zusätzliche Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ fehlte. In keiner Probe wurden Konservierungs- oder Süßstoffe nachgewiesen.

In insgesamt drei Proben wurden künstliche Farbstoffe festgestellt. Der Zusatz von synthetischen Farbstoffen in Milchshakes ist zwar erlaubt, muss aber kenntlich gemacht werden. Bei einer der zwei beanstandeten Proben fehlte sowohl die Angabe „mit Farbstoff“ als auch der zusätzliche Warnhinweis. Bei der zweiten Probe fehlte der Warnhinweis.

Die beanstandeten Milchshakes enthielten sogenannte Azofarbstoffe. Diese Farbstoffe (Gelborange S (E110), Chinolingelb (E104), Azorubin (E122), Allurarot (E122), Allurarot AC (E129), Tartrazin (E102) und Cochenillerot A (E 124) müssen mit dem zusätzlichen Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen werden, da sie im Verdacht stehen, sich möglicherweise nachteilig auf das Verhalten hyperaktiver Kinder auszuwirken.

Im Labor wurden zwölf lose Proben aus Eisdielen und Cafés mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, wie Vanille, Erdbeere, Schokolade untersucht. Die Zusammensetzung von Milchshakes ist rechtlich nicht geregelt. Üblicherweise wird Milch mit Speiseeis, Obst, Schokolade oder Aromen verquirlt. Auch Sahne oder Joghurt werden verwendet, ebenso Nüsse, aromatisierte Sirupe oder Gummibärchen. Bei der Herstellung können synthetische Zusatzstoffe beigefügt werden, um zum Beispiel die Farbe zu verstärken, diese müssen aber kenntlich gemacht werden.

Die Beanstandungsquote von 17 Prozent hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr (16 Prozent, 32 Proben, davon vier mit Beanstandungen) nicht verbessert.
Auch hier war mangelnde Kennzeichnung der Hauptbeanstandungsgrund, vor allem der fehlende Warnhinweis bei der Verwendung von Azofarbstoffen. Das LAVES wird deshalb weiterhin regelmäßig einmal im Jahr, vorzugsweise im Sommer, Milchshakes analysieren.

Die Untersuchungen für diesen Sommer sind angelaufen, bis August werden insgesamt 60 Proben aus allen niedersächsischen Kommunen erwartet.

www.laves.niedersachsen.de.

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