Bessere Kennzeichnung auf Lebensmitteln

Künftig Salzgehalt statt Natriumwert

Wer vermeiden will, dass stark gesalzene Fertigsuppen oder Tiefkühlpizzen auf seinem Teller landen, suchte bislang auf der Verpackung nach dem Anteil der würzenden Zutat vergebens. Wenn überhaupt war der Salzgehalt bei den Nährwertangaben im Natriumwert versteckt. „Viele Hersteller machten sich bisher nicht die Mühe, neben dem Natrium auch den Anteil der weißen Streuwürze in ihren Fertiggerichten anzugeben. Doch Verbraucher brauchen verlässliche Angaben, denn zu viel Salz im Essen ist für den menschlichen Organismus schädlich“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW. Jeder Deutsche nimmt täglich im Schnitt sieben bis neun Gramm Salz zu sich. Mehr als sechs Gramm pro Tag können Herz und Kreislauf auf Dauer nicht verkraften. Viele Menschen haben mit hohem Blutdruck und einem steigenden Schlaganfallrisiko zu kämpfen. Die Gefahr dieser Zivilisationskrankheiten kann durch weniger Salz in der eigenen Ernährung reduziert werden.“ Eine neue Kennzeichnungspflicht ab Ende des Jahres soll Konsumenten helfen, sich beim Lebensmitteleinkauf im Laden besser zu orientieren und ihnen ermöglichen, ihren Salzkonsum leichter zu regulieren:
Kennzeichnungsrevolution auf der Verpackung: Bislang war es Herstellern freigestellt, ob sie den Salzgehalt in ihren Fertig-Pizzen, Pasta-Gerichten und Co. auf den Verpackungen angeben. Wenn, mussten Hersteller dies zwingend in Form des Natriumwerts, einem Mineralstoff im Salz, tun, konnten die Salzmenge aber zusätzlich nennen. Ein Gramm Natrium entspricht rund 2,5 Prozent Gramm der weißen Würze. Kundige Verbraucher mussten also meistens rechnen, um den wahren Salzgehalt in der Suppe von der Verpackung ablesen zu können. Ab 13. Dezember kann der Rechner in der Tasche bleiben: Ab dann muss bei der freiwilligen Kennzeichnung der Salz- statt des Natriumanteils EU-weit auf der Verpackung angegeben werden. Aber erst ab Ende 2016 müssen sich sämtliche Hersteller an diese Vorgabe halten. Immer mehr Lebensmittelfirmen nehmen bereits im Vorfeld nicht nur die neue Regelung, sondern auch die damit beabsichtigte Gesundheitsförderung ernst: Sie stellen schon jetzt die Kennzeichnung auf ihren Lebensmittelverpackungen für Verbraucher nachvollziehbar um und reduzieren sogar in vielen Fällen den Salzanteil in ihren Gerichten.

Maximal sechs Gramm pro Tag: Gesundheitsbewusste Konsumenten sollten darauf achten, dass sie insgesamt nicht mehr als einen Teelöffel Salz pro Tag zu sich nehmen. Der größte Teil davon wird nicht beim Kochen ins Essen gestreut, sondern er steckt bereits verarbeitet in Wurst, Käse, Brot und Fertiggerichten. Die eindeutige Salzkennzeichnung auf den Produkten macht es Verbrauchern nun leichter, den Überblick über die Zufuhr zu behalten. Gering Gesalzenes enthält 0,3 Gramm Salz in hundert Gramm. Bei verarbeiteten Lebensmitteln mit der fünffachen Menge – 1,5 Gramm Salz – ist die Ausschau nach einer salzärmeren Variante empfehlenswert. Meistens gibt es auch weniger gewürzte Produkte – allerdings meist bei einem anderen Hersteller.

Wissenswertes rund um die neuen Kennzeichnungsregeln von Salz und Tipps zum Konsum finden Interessenten in einem Special der Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/salz

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