Transparenzsystemen fehlt die gesetzliche Grundlage
Hygiene-Smiley, Hygiene-Ampel, Kontrollbarometer – seit einigen Jahren versuchen Länderbehörden ein Transparenzsystem zur Darstellung der amtlichen Kontrollergebnisse aus der Lebensmittelüberwachung einzuführen. Doch das Thema ist offenbar explosiv.
Bislang scheiterten alle Versuche, entsprechende Modelle zu etablieren am hinlänglichen Widerstand von Verbänden. Gastronomie und Handwerk fühlen sich durch die Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse an den Pranger gestellt und lehnen bisherige Systeme kategorisch ab. Verbrauchervertreter und lebensmittelüberwachende Behörden hingegen wünschen und fordern ein solches Instrument zur besseren Transparenz. Die Atmosphäre scheint vergiftet, die Fronten sind verhärtet und die Positionen festgefahren. Verbände erwirken, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen aufgrund unzureichender gesetzlicher Grundlagen gerichtlich untersagt wird.
Ganz ähnlich ist die Einstellung der Beteiligten im Nachbarland Frankreich, wo die Zeitung „Le Figaro“ jüngst wieder einmal titulierte, die Einführung eines Restaurant-Hygiene-Smileys sei illusionär. In Dänemark und Großbritannien haben sich unterschiedliche Transparenzsysteme dagegen längst etabliert und funktionieren unaufgeregt als Informationsinstrument in der Praxis. So können sich dänische Verbraucher mittels eines Smileys, britische Konsumenten mit Hilfe eines Fünf-Punkte-Barometers im Internet oder an der Laden- bzw. Gaststättentür über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen informieren.
Von den deutschen Transparenzsystemen existiert derzeit nur noch ein einziges, zeitlich befristetes Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen: ein Kontrollbarometer in den Städten Duisburg und Bielefeld für Gastronomiebetriebe. Über eine sogenannte „appetitlich App“ können die Bürger derzeit am Smartphone oder im Internet die Bewertung und das Ergebnis der letzten betrieblichen Prüfung einsehen. Ins Leben gerufen und betrieben wird die App als Modellprojekt mit dem klangvollen, ein wenig gefährlich klingenden Namen „KOBRA“ von der Verbraucher Zentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Seit Dezember 2013 werden dort die Kontrollergebnisse mit der Punktbewertung aus den amtlichen Betriebskontrollen gesammelt und veröffentlicht.
Rund 235.000 Mal wurde auf die Daten des Kontrollbarometers via App und Internetseite zwischen Dezember 2013 und August 2014 zugegriffen. Die Rückmeldungen von Verbrauchern zu diesem Projekt seien überwiegend positiv, diese Zwischenbilanz zog Dr. Andrea Bokelmann, vom Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen, auf einem Kongress des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure in Köln Ende September 2014.
Auch Gastronomen könnten das Gastro-Kontrollbarometer zur Eigenwerbung verwenden und würden davon profitieren. Auf diesen Nutzen wies Bokelmann mit einem Praxisbeispiel hin. Hierbei hatte ein Gastronom seine positive Kontrollbewertung werbewirksam an der Tür seines Lokals aufgehängt.
Das Pilotprojekt schaffe Transparenz, fördere den Wettbewerb und sichere Wettbewerbsvorteile, so Bokelmann. Berechtigte Kritikpunkte bestünden unter anderem aber noch in der Zeitverzögerung, die sich bei der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ergebe und darin, dass es noch nicht möglich sei, den Kontrollbericht zur Dokumentation der festgestellten Mängel zu hinterlegen. Bis Ende August 2014 seien in Duisburg fast 850, in Bielefeld rund 500 gastronomische Betriebe erfasst gewesen. Das entspricht rund Dreiviertel aller Gastronomen in beiden Städten. Die meisten Kontrollergebnisse in diesen Betrieben liegen im grünen, ganz wenige im gelben Bereich. Nur bei zwei Betrieben in Bielefeld und einem Betrieb in Duisburg zeige das Kontrollbarometer den roten Bereich an, fasste Bokelmann die bisherigen Kontrollergebnisse zusammen.
Das Pilotprojekt endet zum Jahresende 2014. Danach werde eine Auswertung erfolgen. Eine Ausweitung auf andere Städte, weitere Bundesländer und andere Betriebsarten (Bäckereien, Metzgereien etc.) werde überlegt. Ob es dazu komme und das Modellprojekt nach Jahresende noch fortbestehen werde, sei jedoch ungewiss. Gegen das Modellprojekt KOBRA wurden in Duisburg acht Einzelklagen, in Bielefeld zwei Sammelklagen mit mehr als insgesamt 40 Beteiligten und sechs Einzelklagen eingereicht. Die Erfolgsaussichten für die eingereichten Klagen seien gut, da das Verbraucherinformationsgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Kontrollbarometer darstellt, so Bokelmann.
Ute Gomm, www.aid.de