Mineralwasser muss in der verschlossenen Flasche serviert werden

Bestellt ein Gast im Restaurant, Café oder in einer Bar ein Mineralwasser, muss der Kellner es in der ungeöffneten Flasche servieren. Erst am Tisch darf die Flasche geöffnet und das Mineralwasser frisch eingeschenkt werden. Damit wird die Qualität und Frische des Naturprodukts von der Quelle bis zum Verbraucher gewährleistet. So schreibt es die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) vor. Erhält der Gast sein Mineralwasser im Glas oder in einer geöffneten Flasche, darf er es durchaus zurückgehen lassen.

Als Naturprodukt unterliegt Mineralwasser einem besonderen gesetzlichen Schutz. Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das eine amtliche Anerkennung erhält. In mehr als 200 Einzeluntersuchungen wird das Wasser auf seine Qualität und Inhaltsstoffe genau geprüft. Mineralbrunnenbetriebe, Behörden und unabhängige Labore stellen sicher, dass die strengen Vorgaben eingehalten werden. Um Frische und Natürlichkeit sicherzustellen, muss Mineralwasser noch am Quellort in Flaschen abgefüllt und sicher verschlossen werden. Um seine ursprüngliche Qualität zu bewahren, darf außer Kohlensäure nichts hinzugefügt werden. Das unterscheidet den natürlichen Durstlöscher auch von anderen Wassergattungen. Diese Qualität wissen die Deutschen zu schätzen: Seit Jahren ist natürliches Mineralwasser hierzulande der beliebteste Durstlöscher.

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