Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugannullierung

Nach der EU-Verordnung 261/2004, der sog. Fluggastrechteverordnung, haben Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung oder der Flugannullierung Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und deutscher Gerichte gilt dies auch für eine Verspätung ab 3 Stunden.
Je nach Flugentfernung beträgt der Anspruch zwischen 250,- Euro und 600,- Euro, und zwar unabhängig vom Flugpreis. Auch bei Billigflügen lohnt sich daher die Geltendmachung der Ansprüche. Fluggäste müssen sich dazu an die Fluggesellschaft wenden. Dies gilt auch bei Pauschalreisen. Fristen sind dabei nicht zu beachten, der Anspruch verjährt allerdings in der Regel nach 3 Jahren.
Die meisten Fluggesellschaften lehnen auch berechtigte Ansprüche zum Teil mit pauschalen Standardschreiben ab, so berichtet der auf Flugverspätungsfälle spezialisierte Rechtsanwalt Harald Irion. Gerade wenn ein technischer Defekt der Grund für die Verspätung war, sollte man sein Recht jedoch weiterfolgen. Die Gerichte urteilen hier nämlich zugunsten der Passagiere.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von sog. Fluggastrechte-Organisationen, die gegen Erfolgsbeteiligung und Bearbeitungsgebühren die Forderungen der Passagiere geltend machen. Bei klaren Fällen oder wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, macht es jedoch Sinn, mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts die Ansprüche geltend zu machen. So erhält man nämlich 100 % der Entschädigung und ggf. auch Verzugszinsen.

Hilfreiche Infos zu den Voraussetzungen der Entschädigungsansprüche findet man auf der Website der Kanzlei Irion unter http://www.kanzlei-irion.de/Entschaedigung_Flugverspaetung.html. Dort wird auch ein kostenloses Musterschreiben zur Anspruchsanmeldung an die Fluggesellschaft bereitgehalten. Außerdem werden regelmäßig Urteile gegen Fluggesellschaften veröffentlicht. Die Kanzlei vertritt erfolgreich Passagiere aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail und Telefon. Für Fluggäste, die das Prozessrisiko scheuen, vereinbart Rechtsanwalt Irion übrigens im Einzelfall auch ein Erfolgshonorar. „Neben der gewöhnlichen anwaltlichen Vertretung bekommen unsere Kunden so auf Wunsch auch das Angebot, das sie von kommerziellen Anbietern kennen“, so Rechtsanwalt Harald Irion.

Wir haben selber mit RA Irion gute Erfahrungen gemacht. Wir hatten Flüge für 500 Euro gebucht, die gingen einen Tag später. Auf unser Anschreiben reagierte die Fluggesellschaft nicht. Über RA Irion bekamen wir nach 10 Tage je 500 Euro (100 Erfolgshonorar) erstattet!

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