Ritter Sport, Rapunzel und Kaufland schneiden im Test von 26 Nussschokoladen nur „mangelhaft“ ab. Ihre Kennzeichnung ist irreführend, sie täuscht die Verbraucher. Die Schokoladen hätten deshalb so nicht verkauft werden dürfen. Doch es gibt auch „gute“ Produkte.
Von den 26 getesteten Schokoladen mit ganzen oder gehackten Nüssen haben 9 „gut“ abgeschnitten. Davon glänzen vier Edelmarken sogar mit einem „sehr gut“ in der sensorischen Beurteilung. Sie sind zwar eher teuer, dafür aber ein Genuss. Aber auch die Schokoladen einiger günstiger Anbieter sind „gut“, 10 sind „befriedigend“ und 4 „ausreichend“.
Für Nussschokolade ist der Nussanteil nicht vorgeschrieben. Während die eine zu 31 Prozent aus ganzen Haselnüssen besteht, gibt es bei einer anderen nur 9 Prozent Nussstückchen.
Was den Testern aber gar nicht schmeckt, sind falsche Angaben auf den Etiketten: Wer 18 Gramm Haselnüsse verspricht, darf nicht nur 13 Gramm untermischen. Wird „natürliches Aroma“ auf der Verpackung angegeben, darf kein chemisch hergestellter Aromastoff enthalten sein. Bei „Vanilleextrakt“ ist synthetisches Vanillin tabu. Auch nicht in Ordnung ist es, wenn die deklarierten Zucker mengenmäßig nicht zum tatsächlichen Zuckergehalt passen.
Der ausführliche Test Nussschokolade erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift test (jetzt am Kiosk) und ist unter www.test.de/schokolade abrufbar.
Update:
Ritter Sport erwirkt einstweilige Verfügung vom Landgericht München gegen Stiftung Warentest –
Gericht verbietet Behauptung, Ritter Sport verwende chemisch hergestelltes Aroma
Die aktuell aufgestellte Behauptung der Stiftung Warentest, in der Ritter Sport Voll-Nuss sei chemisch hergestelltes Piperonal enthalten und die Deklaration auf der Verpackung „Natürliches Aroma“ sei deshalb irreführend, ist nach Einschätzung des Landgerichts München I falsch. Dem Antrag von Ritter Sport auf einstweilige Verfügung ist heute stattgegeben worden.