Sommerzeit ist Eiszeit und wie in jedem Jahr laufen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) umfangreiche Untersuchungen von Speiseeis aus handwerklicher und industrieller Herstellung. Dabei werden unter anderem Kennzeichnung und Zusammensetzung unter die Lupe genommen. Insgesamt 180 Proben wurden bisher in den LAVES-Instituten in Braunschweig und Oldenburg in verschiedenen Projekten untersucht. Die Kennzeichnung erwies sich dabei oft als unzureichend.
Stark gefärbte Eissorten wie Waldmeister-, Pfefferminz- und Heidelbeereis, aber auch Speiseeis mit Phantasiebezeichungen wie „Blauer Engel“, „Himmelblau“ oder „Schlumpfeis“ wurde auf Vorhandensein und Kennzeichnung von Farbstoffen untersucht. Rund 30 % der 57 Proben aus handwerklicher Herstellung mussten wegen unzureichender Kennzeichnung bemängelt werden. So fehlte z. B. bei sieben Proben aus Eiscafés der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“, der seit Sommer 2010 bei Lebensmitteln mit bestimmten künstlichen Farbstoffen erforderlich ist. Bei weiteren acht Proben fehlte die Angabe „mit Farbstoff“, obwohl Farbstoffe eingesetzt wurden.
Auch die Bezeichnung „Milcheis“ wird oft unzutreffend verwendet. Von 30 untersuchten Proben wurden sieben Proben (23 %) als irreführend beanstandet, da sie pflanzliche Fette enthielten, bzw. einen zu geringen Milchanteil aufwiesen. Speiseeis, das als „Milcheis“ gekennzeichnet wird, muss mindestens 70 % Milchanteile enthalten. Der Einsatz von pflanzlichen Fetten ist in Milcheis unzulässig.