Süßmachern auf die Schliche kommen
Viele Verbraucher achten auf den Zuckergehalt in Lebensmitteln. Steht „Zucker“ eher am Ende der Zutatenliste, gehen sie wohlmöglich davon aus, dass das Produkt zuckerarm ist. Das kann aber ein Irrglaube sein, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem bundesweiten Marktcheck herausfand. Sie nahm 276 verarbeitete Lebensmittel auf „versteckte Süßmacher“ unter die Lupe.
Dass im Zutatenverzeichnis viele Substanzen auftauchen, die zum süßen Geschmack oder zum Zuckergehalt beitragen, aber ihre Bezeichnung nicht als Süßmacher erkennbar ist, ist eigentlich nicht neu. Interessant ist aber: Der vzbv fand in den Lebensmitteln insgesamt 70 solcher Begriffe und meint, dass nur die wenigsten Verbraucher alle Süßmacher „enttarnen“ und somit den tatsächlichen Zuckergehalt in dem Produkt einschätzen können.
Der aid infodienst gibt ein paar Tipps, wie Verbraucher vielen Süßmachern auf die Schliche kommen können:
– Wenn in Zutaten die Bezeichnung „Zucker“ steckt, wie Traubenzucker oder Invertzucker, ist die Sachlage klar.
– Alle Zutaten, die auf -ose enden, wie Glucose, Laktose, Maltose, weisen ebenfalls auf Zuckerarten hin. Es handelt sich um Fachbegriffe beispielsweise von Traubenzucker, Milchzucker und Malzzucker.
– Zutaten mit der Bezeichnung „Sirup“, wie Glukose- oder Fruktosesirup, deuten ebenfalls auf Zuckerhaltiges hin.
– Auch z. B. (Malto)Dextrin, Magermilchpulver, Gerstenmalzextrakt, Dicksaft, Fruchtextrakt oder -püree, Molkenerzeugnis oder -pulver, Rübenkraut und getrocknete Früchte tragen zum Zuckergehalt bzw. zum süßen Geschmack bei.
– Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe (z. B. Sorbit, Maltit, Xylit) sind dagegen gut zu erkennen. Sie müssen im Zutatenverzeichnis mit dem Klassennamen plus der E-Nummer oder der Verkehrsbezeichnung gekennzeichnet sein, zum Beispiel „Süßstoff Steviolglycoside“ oder „Süßstoff E 960“.
– Herzhafte Produkte wie Fleischsalat oder Soßenbinder können ebenfalls Süßmacher enthalten. Auch hier lohnt ein Blick ins Zutatenverzeichnis.
Und zu guter Letzt: Auf einigen Lebensmittelverpackungen findet man eine Nährwerttabelle. Sie ist zurzeit noch eine freiwillige Angabe der Hersteller, erst Ende 2016 wird sie Pflicht. Dann müssen unter anderem der Kohlenhydratgehalt und davon der Zuckergehalt je 100 g oder 100 ml des Produkts angegeben sein. Zu diesem Zuckergehalt werden alle Einfach- und Doppelzucker gerechnet. Darunter fallen beispielsweise sämtliche Zuckerarten, Sirupe, Milch- und Molkenpulver sowie Honig. Diese Angabe gibt den Verbrauchern zumindest einen Anhaltspunkt, wie viel Zucker in dem Produkt steckt.
Hedda Thielking, www.aid.de