Grillfleisch

LAVES untersucht mariniertes Grillfleisch – vorwiegend Kennzeichnungsmängel

Ganz besonders in den Sommermonaten wird gegrillt, und das Angebot für mariniertes Fleisch ist groß. Grund genug für das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), dieses Fleisch genauer unter die Lupe zu nehmen. Insgesamt sind bisher 61 Proben mariniertes, rohes Grillfleisch von Rind, Schwein und Geflügel untersucht worden.

Das Ergebnis: In einer Probe Putenbrustfleisch sind Salmonellen nachgewiesen worden. Dieses Fleisch stellt für den Verbraucher keine Gefahr dar, wenn es vollständig durchgebraten wird. Bei drei Proben war die angegebene Mindesthaltbarkeitsfrist zu lang bemessen und daher irreführend.

Darüber hinaus entsprachen bei weiteren 15 Proben die Bezeichnungen, unter denen das Fleisch verkauft wird, nicht den Anforderungen: (Marinierte) Steaks jeglicher Art, in deren Bezeichnung keine Tierart genannt wird, bestehen üblicherweise aus Rindfleisch. Bei elf Proben war das nicht der Fall. Es handelte sich um Schweinefleisch, und damit war die Verkehrsbezeichnung unzutreffend. In vier weiteren Fällen waren die Bezeichnungen (z. B. „Mariniertes Fleisch“ oder „Kurzbratenstücke“) zu ungenau, oder es fehlte ein Hinweis auf besondere, nicht zu erwartende Geschmacksrichtungen (z. B. Zitrone oder Rauch). Die Proben wurden durch die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden als Fertigpackung (20) aus den Kühlregalen und frisch aus den Bedientheken (41) entnommen.

Das Marinieren macht das Fleisch nicht nur würzig, sondern auch zarter. Allerdings können stark gewürzte Marinaden auch unangenehme Gerüche überdecken, wenn das Fleisch beispielsweise nicht mehr ganz frisch ist. Deshalb ist es erfreulich, dass bei Eingang der 61 Proben keine verdorben war – sie haben weder bei Aussehen und Geruch noch bei der mikrobiologischen Untersuchung Anzeichen von Verderb aufgewiesen.

Um einen ungetrübten Grillspaß zu gewährleisten, sollte das Fleisch möglichst gekühlt transportiert und bis zum Grillen im Kühlschrank aufbewahrt werden. Rohes Fleisch sollte nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen, um die Übertragung von Keimen zu verhindern. Auch sollte Schweine- und Geflügelfleisch immer vollständig durchgebraten werden.

www.laves.niedersachsen.de

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