Versalzenes Essen, ewiges Warten auf die Rechnung: Wer in einem Lokal Essen und Getränke bestellt, schließt einen Vertrag und wie bei anderen Verträgen hat man bei Mängeln auch Rechte. Univ.-Doz. Dr. Martin Kind hat gemeinsam mit dem Testmagazin KONSUMENT einen Überblick zu Rechten und Pflichten des Gastes im Restaurant zusammengestellt.
Dieser kann ab dem 27.9. im Oktober-KONSUMENT und ab sofort in einer Langfassung auf www.konsument.at nachgelesen werden.
Muss man kaltes, versalzenes oder anderweitig mangelhaftes Essen akzeptieren?
Kein Gast muss kaltes, versalzenes, angebranntes oder offensichtlich mangelhaftes Essen akzeptieren. Vorausgesetzt er reklamiert „angemessen“. Das heißt, nicht erst beim Zahlen, sondern möglichst rasch nach den ersten Bissen oder dem ersten Schluck. Wer zunächst isst (und damit annimmt) und erst später rügt, verwirkt in der Regel auch sein Recht auf Ersatz oder Preisminderung. Pauschales Maulen, es habe nicht geschmeckt, reicht für die Geltendmachung der „Mängelrüge“ nicht aus.
Darf man denn einfach gehen, wenn trotz wiederholter Aufforderung die Rechnung nicht kommt?
Jein. Bevor man aber im Lokal „Wurzeln schlägt“, sollte man laut und deutlich innerhalb von 30 Minuten vom Wirt mindestens dreimal die Rechnung verlangen. Passiert dann noch immer nichts, kann man gehen. Doch Vorsicht! Zahlen muss man trotzdem. Will man sich nicht dem Vorwurf der Zechprellerei aussetzen, muss man daher Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann.
Ist im Restaurant Geld für die Toilette zu bezahlen?
Nein. Man kann, muss aber nicht der Aufforderung eines Toilettengeldes nachkommen. Der Wirt hat eine kostenlose Toilette anzubieten. Jenen Personen, die keine Gäste sind, kann der Wirt die Nutzung der Toiletten aber verweigern.
Ist für ein Glas Leitungswasser zu zahlen?
Das hängt davon ab, wo man es bestellt. In manchen Ländern ist es üblich, dem Gast eine Karaffe Wasser zum Essen kostenlos hinzustellen. In Österreich hat man keinen Anspruch auf ein kostenloses Glas Wasser. Der Wirt kann selbst einen Preis bestimmen. In der Praxis wird das Wasser aber meist nicht auf die Rechnung gesetzt.
Weitere Informationen zum Thema gibt es ab dem 27.9. im Oktober-KONSUMENT und ab sofort in einer Langfassung auf www.konsument.at.