Interessante Urteile gegen Fluggesellschaften

1. Kreditkarte ist am Flughafen nicht mehr notwendig 2. bei durchgecheckten Gepäck muss sich der Fluggast beim Umsteigen nicht mehr darum kümmern

Ist Ihnen das auch schon passiert? Sie haben vor einem dreiviertel Jahr Ihren Flug gebucht und jetzt will die Fluggesellschaft beim Einchecken die Kreditkarte, mit der Sie damals bezahlten, sehen? Ist mir bei der „5 Sterne“ Qatar Airways passiert. Ich hatte die Karte nicht dabei. Die ließen mich – Silberstatus mit gebuchter Business Class – nicht fliegen, bis ich die blöde Karte doch gefunden hatte. Einem Iberia Reisenden ging es 2011 schlechter. Er hatte die Karte nicht dabei und durfte nicht mit.
Er verklagte die Iberia und gewann. Wie die Richter weise entschieden, ist eine „Kreditkarte ein Zahlungsmittel und keine für den Reiseantritt notwendig Reiseunterlage“! Schön, wenn ein Gericht gesunden Menschenverstand anwendet und die Klauseln der Airlines ausser Kraft setzt. Dank ans OLG Frankfurt (AZ 16U-43/11)

Im zweiten Urteil meinte eine Airline, ganz clever zu sein. Beim Umsteigen schaffte die Airline es nicht, das Gepäck rechtzeitig ins neue Flugzeug zu verladen. Daraufhin schloss die Airline den Passagier von der Weiterreise in der vermutlich überbuchten Maschine aus und er konnte erst am nächsten Tag weiterfliegen. Dieses Vorgehen erzürnte die Richter des BGHs, die die Airline zur Zahlung von 600 Euro Ausgleich nach EU-Verordnung verdonnerten! (AZ XZR128/11). CR

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