Warnen Sie die Großeltern!

Vor allem Senioren werden immer wieder das Ziel von Telefonbetrügern, die mit immer neuen Betrugsmethoden versuchen an das Geld von Telefonbesitzern zu kommen. Bei einer neuen Masche, die sich seit einigen Monaten in Deutschland immer weiter verbreitet, werden den Geschädigten Strafverfahren angedroht. Die zu unrecht geforderten Gelder wurden von den Opfern der Betrüger immer in die Türkei überwiesen, was darauf hindeutet, dass die Anrufer von der Türkei aus agieren.

Bei der dreisten Betrugsmethode gibt sich der Anrufer als Anwalt aus, der dem Telefonbesitzer mitteilt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren vorliegt. Der Angerufene solle sich aber keine Sorgen machen, denn gegen die Zahlung einer bestimmten Summe, die oftmals im vierstelligen Bereich liegt, könne ein Strafverfahren ( blog.tellows.de/2012/09/neue-betrugswelle-abzocker-drohen… ) vermieden werden. Besonders ältere Menschen fallen immer wieder auf solche Maschen rein. Aus Angst vor einer Strafverfolgung zahlen viele Verbraucher lieber die geforderte Summe, aber auch nach der Überweisung geben die Betrüger oft keine Ruhe. Eine Vielzahl von Geschädigten berichtet, dass nach der Zahlung weitere Forderungen über das Telefon folgten. Begründet werden diese damit, dass angeblich weitere gerichtlichen Forderungen bestehen, die strafrechtliche Folgen haben können. Auch diese können mit einer weiteren einmaligen Zahlung aus der Welt geschafft werden.

Wurde das Geld überwiesen, ist es meistens unwiederbringlich verloren, denn die Zahlungen aus der Türkei zurückzuholen ist auch auf dem Rechtsweg kaum möglich. Verbraucher können sich schützen, indem sie Anrufern die aus irgendeinem Grund Geld von ihnen fordern, misstrauisch gegenüberstehen. Vor allem wenn sich der Anrufer als Mitarbeiter einer offiziellen Stelle, einer Behörde oder als Anwalt ausgibt und eine Überweisung fordert, stehen Betrüger hinter dem Anruf. Echte Anwälte oder Behörden würden ihre Forderungen schriftlich geltend machen, und auch über ein tatsächliches Ermittlungsverfahren würde nicht am Telefon informiert werden. Eine tatsächliche Ermittlung würde darüber hinaus sicher auch nicht gegen eine Zahlung eingestellt werden. Telefonbesitzer, die telefonisch zu Zahlungen aufgefordert werden, sollten auf diese Vorschläge nicht eingehen und darauf hinweisen, dass die Forderungen per Post zugesendet werden sollen.

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