Verkehrsrecht im Ausland

Urlauber, die mit dem Auto in die Ferien fahren, sollten sich laut ADAC unbedingt über die im Land geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Warnweste, Licht am Tag oder Tempolimits – diese und andere Bestimmungen weichen von denen in Deutschland ab. Damit nach dem Urlaub kein Knöllchen aus Italien, Frankreich oder Österreich für böse Überraschungen sorgt, hat der Club einige Verkehrsbestimmungen zusammengestellt.

Frankreich: Autofahrer dürfen außerorts höchstens 90 km/h fahren, auf Autobahnen 130 km/h. Für Führerscheinneulinge gelten drei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Außerdem besteht eine Warnwestenpflicht: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften wegen einer Panne oder eines Unfalls das Auto verlässt, muss immer eine Warnweste tragen. Das Nichtanlegen kostet mindestens 90 Euro. Außerdem muss seit dem 1. Juli 2012 in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden. Lichtpflicht gibt es nicht, allerdings eine Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag.

Italien: Auch hier gelten auf Straßen außerorts 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen. Wer die Weste dann nicht trägt und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 39 Euro rechnen. Das Nichtmitführen im Auto kostet nichts. Wer mit einem Promillewert von 1,5 oder mehr erwischt wird, dem droht, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind, die Enteignung. Außerdem gilt außerorts und auf Autobahnen: Licht an auch am Tag. Ansonsten sind 39 Euro fällig.

Österreich: Anders als in Frankreich oder Italien, wo die Maut streckenbezogen entrichtet werden muss, brauch man in Österreich eine Vignette. Diese gibt es in drei Formen: 10 Tage (8 Euro), 2 Monate (23,40 Euro) oder 1 Jahr (77,80 Euro). Wer kein Pickerl hat, dem drohen eine Ersatzmaut von 120 Euro oder Bußgeld ab 300 Euro. Eine Warnweste muss im Auto vorhanden sein und beispielsweise nach Pannen oder Unfällen getragen werden. Verstöße werden mit Geldbußen zwischen 14 und 36 Euro (an Ort und Stelle) geahndet. Außerorts gilt ein Tempolimit von 100 km/h und auf Autobahnen darf höchstens 130 km/h gefahren werden. Außerdem sind Tempomessungen mittels Geschwindigkeitsschätzung möglich. Ein sogenanntes „Geschultes Amtsauge“ kann Tempolimitüberschreitungen bis 30 km/h feststellen (in der Praxis aber kommt das nur noch selten vor).

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