Zum Feierabend auf die Bierbank

Tradition von 200 Jahre Biergarten zurück – in Bayern darf man seine Speisen immer noch selbst mitbringen

Was gibt es Schöneres, als im Sommer nach einem langen Arbeitstag am Abend mit Freunden oder Kollegen in einem Biergarten unter Bäumen zu sitzen und es sich gut gehen zu lassen? In diesem Jahr ist es 200 Jahre her, dass die ersten Gäste in München ihr Bier offiziell im Freien genießen konnten. Die Zeitschrift daheim in Deutschland blickt in ihrer August/September-Ausgabe deshalb zurück auf die Tradition der Biergärten, die es längst nicht mehr nur in Bayern gibt, sondern die bundesweit in kleinen wie großen Städten zu einem beliebten Treffpunkt an Sommerabenden geworden sind.

Dabei unterlag die Eröffnung eines Biergartens seinerzeit klaren, festgeschriebenen Regeln. Der bayerische König Maximilian I. legte im Januar 1812 per Erlass fest, dass Brauereien direkt am Ort der Bierherstellung einen solchen Biergarten errichten dürfen. Damit wurde ein längerer Streit zwischen den Brauereien und ortsansässigen Wirten beendet. Denn die Bierbrauer, die damals vor allem untergäriges Bier herstellten und dafür niedrige Temperaturen benötigten, hatten ihre Produktion unter die Erde verlegt und auf die Keller eine dicke Kiesschicht aufschütten und Schatten spendende Kastanienbäume pflanzen lassen, auf dass die Temperatur in den Kellern weiter absank und das Bier länger haltbar blieb. Die Menschen, die dort ihr Bier kauften, blieben noch eine Weile im Schatten sitzen und probierten das gerade gekaufte Bier. Das aber wollten die Gastwirte nicht akzeptieren, weil in den Sommermonaten kaum mehr jemand bei ihnen einkehrte. Mit dem Erlass des Königs wurden die Biergärten schließlich zum Ärger der Gastwirte legalisiert, auch wenn es ihnen damals noch verboten war, neben dem Bier auch Speisen zu verkaufen.

Das änderte sich in den Folgejahren aber immer mehr. Inzwischen ist es Alltag, dass zum Bier, Radler oder der Apfelsaftschorle auch Wurstsalat, Schweinsbraten oder andere Speisen auf der Karte stehen, berichtet daheim in Deutschland und gibt in seiner neuen Ausgabe gleich noch ein paar Rezepttipps für typische Biergarten-Schmankerl wie den Obazda. Übrigens: In Bayern bekräftigte die Bayerische Biergartenverordnung von 1999, dass man seine eigene Brotzeit in den Biergarten mitbringen darf.

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