Urlaubszeit: Update der „Wiener Liste“ zur Reisepreisminderung

Urlaubslust vs. Urlaubsfrust: Der Trend unter
Urlauberinnen und Urlaubern, sich wegen „entgangener Urlaubsfreude“
beim Veranstalter schadlos zu halten, hält unvermindert an. Während
bei manchen Mängeln Preisminderungen bis zu 50% möglich sind,
berechtigen andere zu keinem Nachlass.

Eine Orientierungshilfe für beide Seiten bietet die „Wiener Liste“
zur Reisepreisminderung. Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger
listet seit 2006 Reisemängel in alphabetischer Reihenfolge
stichwortartig auf, beschreibt kurz den Sachverhalt, gibt den
Prozentsatz der Preisminderung an und nennt Fundstellen aus der
Rechtsprechung.

In der Zeitschrift für Verkehrsrecht 7-8/2012 ist nun das
jährliche Update der zuletzt 2010 in Buchform erschienenen „Wiener
Liste“ erschienen. In letzter Zeit würden immer häufiger auch von
Sprach- und Studienreisenden Ansprüche auf Preisminderung geltend
gemacht, nicht mehr nur bei „klassischen“ Pauschalurlaubsreisenden,
so Lindinger. Nach wie vor große Bedeutung habe die
„Katalogwahrheit“.

Aus den behandelten Sachverhalten: „Nächtliches Lärmen geht über
das für eine Stadt übliche Ausmaß hinaus“; „Wartezeit auf frisch
gekochte Speisen bis zu 30 Min.“; „10-stündige Flugverspätung
beim Rückflug“; „Lärm auf einem Kreuzfahrtschiff“ u.v.m.

Für Rechtsberater, Reiseveranstalter und -büros sowie
Konsumentenschutzvereine ist die Liste zu einem wertvollen Werkzeug
geworden.

Lindinger: Wiener Liste zur Reisepreisminderung, 2. Auflage.
MANZ 2010. X, 204 Seiten. Spiralisiert. EUR 22,80.
ISBN 978-3-214-03669-0

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