Preissenkung für Telefonieren, Simsen und Surfen
Mit dem Smartphone Fotos ins soziale Netzwerk hochladen, schnell mal die E-Mails checken oder sich zu Hause per Anruf melden. „Wer das im anstehenden Auslandsurlaub macht, sollte sich zuvor gut über die Preise informieren“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn während hierzulande der Kampf um die günstigsten Tarife tobt, ist beim Roaming, also der Handynutzung im Ausland, noch kein funktionierender Wettbewerb erkennbar. Die Folge: Verbraucher müssen auf Reisen deutlich tiefer in die Tasche greifen. Zum einen nämlich gelten die üblichen Flatrates nicht für die Nutzung im Ausland, und zum anderen steigen die Minutenpreise nach dem Grenzübertritt wie der Urlaubsflieger nach dem Start in höhere Sphären. Immerhin: Pünktlich zum Beginn der Reisesaison zwingt die EU nun die Anbieter in den Mitgliedsländern, den preislichen Sinkflug einzuleiten. „Seit dem 1. Juli dürfen abgehende Gespräche nur noch mit höchstens 35 Cent pro Minute berechnet werden. Das sind 7 Cent weniger als bisher.“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Tipps der Verbraucherschützer helfen Reisenden, die Kosten bei der Handynutzung im Ausland nicht in ungeahnte Höhen zu treiben:
Änderungen beachten: Ankommende Anrufe, für die man im Ausland auch bezahlen muss, sowie das Versenden von SMS dürfen nur noch um die 10 Cent pro Minute bzw. Nachricht kosten. Erstmals ist darüber hinaus ein Höchstpreis fürs Surfen festgelegt, der bei 83 Cent pro übertragenem Megabyte liegt. Dabei muss die Abrechnung pro Kilobyte erfolgen. Damit nicht genug. In den nächsten Jahren sollen die erlaubten Höchstpreise weiter sinken.
Tarifoptionen prüfen: Vor Reiseantritt sollte man sich genau informieren, welche Kosten bei der Handynutzung im Ausland im eigenen Tarif tatsächlich anfallen. Denn neben dem Tarif mit den angegebenen Höchstpreisen haben die Anbieter auch andere Tarifoptionen im Portfolio. Diese sehen zum Teil eine Grundgebühr vor oder ein einmaliges Entgelt für den Verbindungsaufbau, welches zusätzlich zu den Minutenpreisen anfällt und vor allem Kurzgespräche verteuern. Für Nutzer, die sich längerfristig im Ausland aufhalten, kann sich eine derartige Tarifoption jedoch auch als günstiger herausstellen. Tarifwechsel sind in der Regel binnen eines Kalendertags entgeltfrei möglich. Über die konkret anfallenden Preise muss der Anbieter bei Grenzübertritt per SMS kostenfrei informieren.
Geräte richtig einstellen: Auch in der Hosentasche kann das Smartphone durchaus erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es sich nicht ohne Rückfrage automatisch ins Internet einwählt. Auch auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt`s auch beim Hersteller oder in Internetforen.
Datenroaming: Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor dem finanziellen Kentern geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von knapp 50 Euro produziert wurden. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Verbraucher können die Sperre aktiv aufheben oder von vornherein höhere oder niedrigere Grenzwerte setzen. Positiv auch: Dieser Schutz gilt nun auch außerhalb der EU.
WLAN nutzen: Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist auch geschützt, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür beispielsweise das hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) oder ein Internetcafe nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man allerdings dann sicherheitshalber besser verzichten.
Weitere Informationen zum mobilen Telefonieren gibt’s in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.vz-nrw.de/roaming .