Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsreduktion oder Steigerung der Potenz können unerlaubte Wirkstoffe enthalten
„Rein pflanzlich“ und „frei von Nebenwirkungen“. So werden Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Potenz oder zur Gewichtsreduktion oftmals angeboten. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) wird europaweit vor zahlreichen Präparaten dieser Produktgruppe gewarnt. Einige Untersuchungen von Überwachungsbehörden haben ergeben, dass manche dieser Produkte unerlaubte, nicht deklarierte arzneiliche Wirkstoffe enthielten. “Wir raten zur Vorsicht bei Präparaten, die als Nahrungsergänzungsmittel zur Steigerung der Potenz oder zur Gewichtsreduktion angeboten werden“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Verbraucher werden in einigen Fällen über die wahre Zusammensetzung der Produkte und ihrer Eigenschaften, ein schließlich ihrer Risiken, getäuscht.“ Nahrungsergänzungsmittel müssen als Lebensmittel nicht staatlich zugelassen werden.
Als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnete Präparate zur Steigerung der Potenz werden überwiegend im Internet oder in Erotik-Shops unter verschiedenen Bezeichnungen vertrieben. Die Produkte sollen nach Angaben der Anbieter häufig ausschließlich rein pflanzliche, natürliche Inhaltsstoffe enthalten. Bei einer Reihe von Präparaten ergaben Analysen jedoch, dass sie nicht deklarierte „verschreibungspflichtige“ arzneiliche Wirkstoffe (Sildenafil, Tadalafil) bzw. nicht zugelassene Sildenafil-Analoga (Hydroxyhomosildenafil, Hydroxythiohomosildenafil, Sulfoaildenafil) in pharmakologisch wirksamen Konzentrationen enthielten. Bei Einnahme von Arzneimitteln dieser Wirkstoffgruppe muss davon ausgegangen werden, dass auch bei gegebener Indikation und bestimmungsgemäßem Gebrauch in seltenen Fällen schwere unerwünschte Wirkungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt) auftreten können.
Auch in als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Präparaten zur Gewichtsreduktion wurden in der Vergangenheit wiederholt pharmakologisch wirksame Substanzen nachgewiesen, u. a. der in Deutschland in Arzneimitteln nicht mehr zugelassene Wirkstoff Sibutramin. Derartige Produkte werden ebenfalls überwiegend über das Internet vertrieben und häufig als „natürliche“ oder „100% pflanzliche“ Nahrungsergänzungsmittel beworben. Sibutramin ist eine seit Februar 2010 in Deutschland nicht mehr zugelassene pharmakologisch wirksame Substanz aus der Gruppe der Appetitzügler. Aufgrund zum Teil erheblicher Nebenwirkungen, insbesondere bei übergewichtigen Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, hatte die Europäische Arzneimittelagentur im Januar 2010 empfohlen, die Zulassung von Sibutramin-haltigen Arzneimitteln zu widerrufen.
Als Nahrungsergänzungsmittel hält das BfR Produkte mit den genannten Wirkstoffen für nicht sicher. Insbesondere über das Internet angebotene Präparate sind durch die amtlichen Überwachungsbehörden schwer zu fassen. Es besteht die Gefahr, dass Verbraucher über die wahre Zusammensetzung der Produkte und ihre Eigenschaften, einschließlich ihrer Risiken, getäuscht werden.
Der Verzehr von als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Produkten zur Potenzsteigerung oder zur Gewichtsreduktion kann mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden sein, wenn sie pharmakologisch wirksame Substanzen enthalten. Das BfR rät daher Verbrauchern zur Vorsicht und dazu, sich beim Hersteller über die genaue Zusammensetzung zu informieren. Bei Zweifeln oder unklaren Auskünften sollte auf die Einnahme derartiger Produkte verzichtet werden.