Verbraucher in Hessen müssen sich keine Sorgen beim Schuhkauf machen

Hessens Verbraucher können ohne gesundheitliche Risiken Schuhe kaufen. Das Hessische Landeslabor hat 219 Paar Schuhe auf mögliche Schadstoffbelastungen untersucht. „Schuhe sind kaum mit Schadstoffen belastet. In nur zwei Fällen haben wir so genannte Weichmacher in dem bei der Herstellung von Schuhen mitverarbeitetem Kunststoff nachgewiesen“, sagte heute Prof. Dr. Hubertus Brunn, Direktor des Hessischen Landeslabors, in Gießen.

Weder verbotene Azofarbstoffe oder Dispersionsfarbstoffe noch über den geltenden Höchstmengen liegende Gehalte an Pilzbekämpfungsmitteln wie Dimethylfumarat oder Pentachlorphenol konnte das Labor in den untersuchten Schuhen nachweisen. „Bei sechs Verdachtsproben mit auffälligem Lösungsmittelgeruch haben wir die Substanz Toluol nachweisen können. Eine dieser Proben enthielt zudem geringe Mengen krebserregendes Benzol. Zu beanstanden waren diese Produkte jedoch nicht, denn Höchstmengen für Lösungsmittelrückstände in Schuhen sind bislang nicht festgelegt“, sagte Brunn.

In sechs von 24 Paar Schuhen mit Kunststoffanteil konnte das Labor Bleiverbindungen feststellen. Für Bleiverbindungen in Schuhen bestehen jedoch keine rechtlichen Regelungen. Bei anderen toxischen Schwermetallen wie Cadmium gab es keine auffälligen Befunde. Beanstanden musste das Labor aber 13 von 91 Lederschuhproben, in denen nicht zulässige Chromverbindungen als Bestandteile von Farbstoffen nachgewiesen wurden. Auch nach Metallen wie Nickel, das beispielsweise für Schnallen, Ösen und Nieten verwendet wird, hat das Landeslabor gesucht. Nickel kann bei empfindlichen Menschen Hautreizungen oder Allergien verursachen. Bei 16 Paar Schuhen waren zwar derartige Metallteile nachgewiesen worden, eine grenzwertüberschreitende Nickelabgabe konnte jedoch nicht festgestellt werden.

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