Frühbucherrabatte nicht immer Schnäppchen

Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig – meist bis Ende März – bucht, wird für seine Entscheidung oft mit Preisnachlässen oder anderen Ver­günstigungen bei Unterkunft und Verpflegung belohnt. „Was auf den ersten Blick als Schnäppchen erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hingucken mitunter als Schmalspurangebot, bei dem eine Reihe zusätz­licher Kosten fällig werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor raschem Zuschlag.
Sie rät, Preise und Leistungsumfang von Frühbu­cherrabatte zu vergleichen und folgende Hinweise zu beachten:

Freiwillige Leistung: Ob ein Frühbucherrabatt gewährt wird, hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter ab. Nachlässe oder Vergünstigun­gen können innerhalb eines Angebots auch unterschiedlich sein, etwa wenn ein Rabatt nur für bestimmte Unterkünfte eingeräumt wird.
Preisvergleich: Die einzelnen Posten eines Frühbucherangebots lassen sich nur bei gleichen oder ähnlichen Leistungen vergleichen. Kunden sollten ihr Augenmerk hierbei nicht nur auf den Preis, son­dern auch auf den Leistungsumfang richten. Eine Prüfung der Kon­ditionen offenbart zum Beispiel, ob im Angebot der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder die All-Inclusive-Verpflegung enthalten ist. Aber auch ein Vergleich mit anderen Offerten kann sich lohnen: Denn viele Veranstalter bieten identische Leistungen an – etwa Flug und Unterkunft –, die bei dem einem Anbieter zum regulären Preis günstiger sind als bei einem anderen Veranstalter zum reduzierten Preis. Gewährt der günstigere Anbieter zusätzlich noch einen Nach­lass, kann der Preisvergleich unterm Strich eine Ersparnis von meh­reren hundert Euro betragen.

Preisgünstigstes Angebot: Wer keine Lust hat im Internet nach Schnäppchen zu jagen, sollte sich im Reisebüro nach dem billigsten Angebot fürs jeweilige Traumziel erkundigen. Die Reisevermittler müssen für die Preisdifferenz geradestehen, wenn sie nicht die preisgünstigste Variante für das gewünschte Reiseziel aus ihrem Sortiment heraussuchen. Im Streitfall sollten Kunden – etwa mit Hilfe eines Zeugen – jedoch nachweisen können, dass sie sich nach dem billigsten Angebot erkundigt haben.

Unverbindliche Katalogpreise: Auf die Preisangaben im Katalog ist inzwischen kein Verlass mehr. Reiseveranstalter können die Prei­se noch nachträglich ändern. Auch hier müssen potenzielle Urlauber nach konkreten Kosten und möglichen Nachlässen fragen.
Preiserhöhungen nach Buchung: Werden Trips länger als vier Monate vor Reisebeginn gebucht, können Veranstalter den Preis für Pauschalreisen im Nachhinein ebenfalls verändern. Nachträgliche Preiserhöhungen werden aufgrund einiger kundenfreundlicher Urteile jedoch bei Frühbucherangeboten kaum noch erhoben.

Reiserücktrittsversicherung: Bei frühzeitiger Buchung sollte in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungspreis dafür ist im Vergleich zu den hohen Stornie­rungskosten ein Klacks. Allerdings werden Leistungen nur bei ver­traglich vereinbarten Risiken – wie unerwartete schwere Erkrankun­gen, Schwangerschaft oder Todesfälle von nahen Angehörigen – gezahlt.

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